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Bundesrat setzt Freihandelsabkommen mit der Türkei in Kraft

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Bern,

Das Abkommen ist seit längerem ausgehandelt. Der Bundesrat setzt das modernisierte Freihandelsabkommen mit der Türkei auf den 1. Oktober 2021 in Kraft.

Aussenminister Ignazio Cassis beim Treffen mit dem türkischen Aussenminister Mevlüt Cavusoglu bei einem Treffen in Bern im Jahr 2020. (Archiv)
Aussenminister Ignazio Cassis beim Treffen mit dem türkischen Aussenminister Mevlüt Cavusoglu bei einem Treffen in Bern im Jahr 2020. (Archiv) - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Das Wichtigste in Kürze

  • Freihandelsabkommen mit der Türkei wird im Oktober 2021 in Kraft gesetzt.
  • Eine Begründung, weshalb der Schritt zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt, wird nicht gemacht.

Das Abkommen zwischen der Türkei und den Efta-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) wurde bereits 2019 vom Parlament genehmigt. Die Referendumsfrist ist im Oktober vergangenen Jahres abgelaufen.

Bisher zögerte der Bundesrat jedoch, das Abkommen in Kraft zu setzen. Am Mittwoch hat die Regierung nun mitgeteilt, dass das Abkommen ratifiziert wird und am 1. Oktober 2021 in Kraft tritt. Eine Begründung, weshalb dieser Schritt gerade zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt, steht nicht in der Mitteilung.

Angekündigt hatte der Bundesrat die Ratifizierung bereits im vergangenen November. Eine Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats (APK-N) bezeichnete die Inkraftsetzung damals völkerrechtlich und menschenrechtlich als bedenklich. Die Kommission verwies auf die Lage in Bergkarabach und die Rolle der Türkei in diesem Konflikt.

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