Bundesrat soll Vor- und Nachteile der Individualbesteuerung abwägen
Der Ständerat hat am Mittwoch den Bundesrat beauftragt, die Individualbesteuerung und die Gemeinschaftsbesteuerung mit Vollsplitting in einem Bericht zu vergleichen. Ein entsprechendes Postulat wurde an den Bundesrat überwiesen.
Das Wichtigste in Kürze
- Eingebracht hatte den Vorstoss Ständerat Benedikt Würth (Mitte/SG).
Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Bei der Gemeinschaftsbesteuerung mit Vollsplitting werden die Einkommen bei Ehepaaren zusammengezählt und dann halbiert. Bei der Individualbesteuerung werden die Einkommen jeder Person einzeln besteuert.
Bereits in der Herbstsession 2020 hatte das Parlament beschlossen, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen.
Der Bundesrat wird in einem ersten Schritt eine Auslegeordnung zu verschiedenen Modellen einer Individualbesteuerung verfassen und dazu die Kantone anhören.
Das Parlament wird sich in der Herbstsession zur Individualbesteuerung äussern können.