Bundesrat verabschiedet Abkommen mit Saudiarabien
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat will ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien.
- Das Vorhaben muss noch vom Parlament und in Saudi-Arabien abgesegnet werden.
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Saudi-Arabien verabschiedet. Damit das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch vom Schweizer Parlament genehmigt und in Saudi-Arabien ein Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Das DBA wurde im Februar in Riad unterzeichnet und von den Kantonen und betroffenen Wirtschaftsverbänden begrüsst, wie es in einer Mitteilung heisst. Es handelt sich um das erste Abkommen zwischen den beiden Ländern zur Verhinderung der Doppelbesteuerung bei Einkommens- und Vermögenssteuern.
Das Abkommen enthalte vorteilhafte Regelungen zur internationalen Besteuerung von Unternehmensgewinnen und weiteren Einkünften. Es setze auch mehrere Bestimmungen aus dem Projekt von OECD und G20 zur Bekämpfung von Gewinnkürzung und -verlagerung um, heisst es in der Medienmitteilung. Das Abkommen enthält auch eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage.
Wichtiger Handelspartner
In seiner Botschaft stellt der Bundesrat fest, dass Saudi-Arabien für die Schweiz ein wichtiger Handels- und Investitionspartner sei. Im Jahr 2016 habe die Schweiz an 15. Stelle der Importpartner Saudi-Arabiens gestanden.
Der Kapitalbestand der schweizerischen Direktinvestitionen nach Saudi-Arabien betrug Ende 2016 rund 906 Millionen Franken und hatte sich damit gegenüber Ende 2007 ungefähr versechsfacht. Schweizer Unternehmen verfügen laut der Botschaft über eine starke Präsenz in Saudi-Arabien und beschäftigen dort per Ende 2016 über 12'000 Personen. Saudi-Arabien ist zudem für den Schweizer Tourismus ein wichtiger Markt.
Zwischen den beiden Ländern bestünde verschiedene Staatsverträge über die Zusammenarbeit im Wirtschaftsbereich, namentlich ein Freihandelsabkommen, hält der Bundesrat fest. Ein allgemeines Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung fehle jedoch bislang.