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Bundesrat will Hilfe bei frühkindlichem Autismus regeln

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat möchte sicherstellen, dass Hilfen bei frühkindlichem Autismus auch zukünftig fliessen. Die finanziellen Mittel stellt die Invalidensicherung.

frühkindlicher Autismus
Der Bundesrat möchte die Invalidensicherung zu anhaltendem Engagement bei frühkindlichem Autismus verpflichten. (Symbolbild) - pexels

Familien von Vorschulkindern mit frühkindlichem Autismus sollen auf Dauer finanzielle Hilfe für eine Frühintervention erhalten. Der Bundesrat hat dazu Gesetzesänderungen in eine Vernehmlassung gegeben. Zurzeit läuft ein Pilotversuch.

Die Invalidenversicherung (IV) kommt im Rahmen des bis 2026 dauernden Versuchs für einen Teil der Intensiven Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus (IFI) auf, wie der Bundesrat am Freitag schrieb.

Pro Jahr seien rund 270 Kinder oder etwa 0,3 Prozent eines Jahrgangs betroffen. Etwa 80 Kinder konnten 2022 im Rahmen des Pilotversuchs eine IFI beginnen.

Soziale und kommunikative Fähigkeiten könnten verbessert werden

IFI kann das Verhalten sowie soziale und kommunikative Fähigkeiten verbessern. Zur IFI gehören medizinische und pädagogische Massnahmen wie Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie. Dass die Frühintervention bei Kindern im Vorschulalter hilft, ist laut Bundesrat «wissenschaftlich weitgehend anerkannt».

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Intensive Frühforderung bei Autismus kann die sozialen und kommunikativen Fähigkeiten bei betroffenen Kindern nachhaltig stärken. (Symbolbild) - pexels

Die Kosten der medizinischen Massnahmen trägt im Rahmen des Versuches die IV, während die Kantone für die pädagogischen Massnahmen aufkommen. Eine klare Abgrenzung zwischen medizinischen und pädagogischen Massnahmen ist bei der IFI laut Bundesrat jedoch nicht möglich. Im Einzelfall sei eine Aufschlüsselung schwierig.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung will der Bundesrat sicherstellen, dass die IV nach 2026 ihr Engagement nahtlos fortsetzt. Regeln will er zudem die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.

Die Invalidensicherung soll den Kantonen Pauschalen bezahlen

Die IV soll den Kantonen Pauschalen an die Kosten für medizinische Massnahmen bezahlen. Übernehmen würde die IV gemäss Vorschlag bis zu 25 Prozent der durchschnittlichen Kosten. Für die IV bedeutete dies jährliche Mehrkosten von maximal 15 Millionen Franken.

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Die Invalidensicherung soll den Kantonen finanzielle Mittel zahlen, um geeignete Massnahmen bei frühkindlichem Autismus zu ergreifen. (Symbolbild) - pexels

Diese gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone sei angemessen, schreibt der Bundesrat. Und sie sei am besten geeignet, um IFI-Programme zu verankern und deren Wirksamkeit zu gewährleisten. Die Frühintervention solle mittelfristig allen Familien mit Kindern mit frühkindlichem Autismus zugutekommen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Dezember.

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Kommentare

User #5815 (nicht angemeldet)

Natürliche Selektion nach KK Stammkunden Rezept.

User #3434 (nicht angemeldet)

Masernimpfungen stehen im Verdacht vorallem bei Buben Autismus zu verursachen. Einfach mal die Fachliteratur studieren.

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