Bundesrat will Hilfe bei frühkindlichem Autismus regeln
Der Bundesrat möchte sicherstellen, dass Hilfen bei frühkindlichem Autismus auch zukünftig fliessen. Die finanziellen Mittel stellt die Invalidensicherung.
Familien von Vorschulkindern mit frühkindlichem Autismus sollen auf Dauer finanzielle Hilfe für eine Frühintervention erhalten. Der Bundesrat hat dazu Gesetzesänderungen in eine Vernehmlassung gegeben. Zurzeit läuft ein Pilotversuch.
Die Invalidenversicherung (IV) kommt im Rahmen des bis 2026 dauernden Versuchs für einen Teil der Intensiven Frühintervention bei Kindern mit frühkindlichem Autismus (IFI) auf, wie der Bundesrat am Freitag schrieb.
Pro Jahr seien rund 270 Kinder oder etwa 0,3 Prozent eines Jahrgangs betroffen. Etwa 80 Kinder konnten 2022 im Rahmen des Pilotversuchs eine IFI beginnen.
Soziale und kommunikative Fähigkeiten könnten verbessert werden
IFI kann das Verhalten sowie soziale und kommunikative Fähigkeiten verbessern. Zur IFI gehören medizinische und pädagogische Massnahmen wie Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Sonderpädagogik und Psychologie. Dass die Frühintervention bei Kindern im Vorschulalter hilft, ist laut Bundesrat «wissenschaftlich weitgehend anerkannt».
Die Kosten der medizinischen Massnahmen trägt im Rahmen des Versuches die IV, während die Kantone für die pädagogischen Massnahmen aufkommen. Eine klare Abgrenzung zwischen medizinischen und pädagogischen Massnahmen ist bei der IFI laut Bundesrat jedoch nicht möglich. Im Einzelfall sei eine Aufschlüsselung schwierig.
Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gesetzes über die Invalidenversicherung will der Bundesrat sicherstellen, dass die IV nach 2026 ihr Engagement nahtlos fortsetzt. Regeln will er zudem die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.
Die Invalidensicherung soll den Kantonen Pauschalen bezahlen
Die IV soll den Kantonen Pauschalen an die Kosten für medizinische Massnahmen bezahlen. Übernehmen würde die IV gemäss Vorschlag bis zu 25 Prozent der durchschnittlichen Kosten. Für die IV bedeutete dies jährliche Mehrkosten von maximal 15 Millionen Franken.
Diese gemeinsame Finanzierung durch Bund und Kantone sei angemessen, schreibt der Bundesrat. Und sie sei am besten geeignet, um IFI-Programme zu verankern und deren Wirksamkeit zu gewährleisten. Die Frühintervention solle mittelfristig allen Familien mit Kindern mit frühkindlichem Autismus zugutekommen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. Dezember.