Bundesrat will höhere Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer
Die Regierung will die Sicherheit für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer erhöhen. Diese sollen auch tagsüber mit Licht fahren sowie einen Geschwindigkeitsmesser am Fahrrad installiert haben müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Immer mehr Schweizer leisten sich ein E-Bike.
- Der Bundesrat will darum jetzt mehr Sicherheitsvorschriften für Nutzer erlassen.
- Licht soll tagsüber eingeschaltet bleiben und ein Geschwindigkeitsmesser wird neu Pflicht.
- Die Regelungen treten gestaffelt in Kraft, als erstes die Licht-Pflicht ab 1. April 2022.
Die Regeln treten gestaffelt in Kraft, wie der Bundesrat am Freitag mitteilte. Am 1. April 2022 jene zum Fahren mit Licht, am 1. April 2024 die Ausrüstpflicht mit einem Geschwindigkeitsmesser. Fahrzeuge, die man bereits besitzt, müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.
Schwerverkehr soll grüner werden
Der Bundesrat will zudem den Wechsel auf klimafreundlichere Lastwagen und andere Nutzfahrzeuge erleichtern und die Verbreitung dieser Technologie fördern. Diese seien oft schwerer als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren, schreibt die Regierung. Zudem könne es sich auf die Länge der Fahrzeuge auswirken, wenn Hersteller die Bauweise für eine bessere Aerodynamik anpassen.
Aus diesem Grund erhöht der Bundesrat das höchstzulässige Gewicht sowie grössere Längen zulassen. Die entsprechende Verordnung tritt am 1. April 2022 in Kraft. Konkret werden die höchstzulässigen Gewichte von emissionsfreien schweren Nutzfahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das zusätzliche Gewicht der emissionsfreien Technologie erhöht - höchstens aber um zwei Tonnen. Für alternative Antriebe wie Erd- oder Flüssiggas beträgt die Mehrgewichtskompensation bis zu einer Tonne.
Bei der Länge dürfen der Bundesrat für schwere Sachentransportfahrzeuge mit aerodynamisch optimierten Führerkabinen neu mit einziehbaren Heckspoilern ausgerüstet werden, die hinten über die sonst zulässige Höchstlänge des Fahrzeugs herausragen, wenn sie ausgeklappt sind.