Bundesrat will nationalen Leitungskataster schaffen
Zur Vereinfachung der Planung von Bauprojekten sieht der Bundesrat vor, einen gesamtschweizerischen Kataster zu erstellen.

Sind ober- und unterirdische Leitungen in einem Kataster dokumentiert, vereinfacht das beispielsweise die Planung von Bauprojekten und es hilft, Risiken für Schäden abzuschätzen. Der Bundesrat will einen gesamtschweizerischen Leitungskataster schaffen. Am Mittwoch hat er dazu eine Vernehmlassung eröffnet.
Versorgungs- und Entsorgungsnetze seien in der Schweiz heute nicht einheitlich dokumentiert, schreibt der Bundesrat. Entsprechend seien die Informationen zu diesen Leitungen unterschiedlich zugänglich.
Geodaten in harmonisierter Form
Der Bundesrat will deshalb einen Leitungskataster Schweiz aufbauen, in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Partnern und namentlich den Kantonen. Der Kataster soll flächendeckend Geodaten zu ober- und unterirdischen Leitungen und den dazugehörigen Infrastrukturen in harmonisierter Form bereitstellen.
Der Bundesrat verspricht sich davon weniger Risiken für Schäden im Untergrund. Zudem würden Digitalisierung und Koordination in Planung, Projektierung und Bau unterstützt. Der Leitungskataster leiste einen wichtigen Beitrag zur sicheren Versorgung mit Energie, Wasser und Kommunikation sowie zur Entsorgung.
Rechtliche und finanzielle Grundlagen in Klärung
Für den Leitungskataster Schweiz müssen rechtliche Grundlagen im Geoinformationsgesetz geschaffen werden. Für Netzbetreiber soll gleichzeitig eine Pflicht zur räumlichen digitalen Dokumentation des Leitungsnetzes eingeführt werden.
Der Bundesrat rechnet mit einmaligen Kosten von rund 35 Millionen Franken für den Leitungskataster. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten von 7 Millionen Franken. Der Bundesrat will mit den Kantonen Leistungen und Finanzierung gemeinsam festlegen.
Der Bund soll 50 Prozent der Kosten tragen, die durch seine Intervention entstehen. Netzbetreiber sollen die Kosten der Digitalisierung der Leitungsinformationen sowie für die laufende Datenerfassung und -nachführung ihrer Werkinformationen tragen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 18. April.