Bundesrat will Pilotversuche mit Mobility Pricing ermöglichen
Bald können Kantone und Gemeinde Pilotversuche zu Mobility Pricing durchführen. Der Bundesrat will die rechtlichen Grundlagen dazu schaffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will rechtliche Grundlagen für Pilotversuche zu Mobility Pricing schaffen.
- Mit Mobility Pricing sollen unter anderem die Verkehrsspitzen geglättet werden.
- Zudem prüft die Regierung eine Kilometerabgabe statt heutigen Steuern und Abgaben.
Kantone und Gemeinden sollen Pilotversuche zu Mobility Pricing durchführen können. Der Bundesrat hat heute Freitag beschlossen, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. Er prüft ausserdem eine neue Kilometerabgabe anstelle der heutigen Steuern und Abgaben.
Mit Mobility Pricing sollen die Verkehrsspitzen geglättet und die Kapazitäten auf Strasse und Schiene besser genutzt werden. Wer zu Stosszeiten oder auf besonders stark befahrenen Strecken auf Strasse oder Schiene unterwegs ist, muss beispielsweise mehr bezahlen.
2015 legte der Bundesrat einen Konzeptbericht dazu vor. Später beauftragte er das Verkehrsdepartement UVEK, mit interessierten Kantonen die Durchführung von Pilotprojekten zu prüfen. 2017 beschloss er dann aber, vorerst darauf zu verzichten und zuerst am Beispiel der Region Zug auf theoretischer Ebene zu untersuchen, welche Auswirkungen Mobility Pricing hätte.
Verkehrsmenge stark verringert
Am Freitag hat der Bundesrat nun die Ergebnisse dieser Wirkungsanalyse zur Kenntnis genommen. Die Analyse zeige, dass Mobility Pricing einen wesentlichen Beitrag zum Glätten von Verkehrsspitzen in stark belasteten Agglomerationen leisten können, schreibt er.
Die Verkehrsmenge im motorisierten Individualverkehr könne in den Spitzenstunden um 9 bis 12 Prozent reduziert werden, im öffentlichen Verkehr um 5 bis 9 Prozent. Insgesamt resultiere damit eine deutlich spürbare Verringerung der überlasteten Strecken.
Die Abklärungen hätten auch gezeigt, dass die erforderlichen Technologien vorhanden seien und dass der Datenschutz gewährleistet werden könne. Die Umsetzung sei aber sehr komplex, hält der Bundesrat fest.
Unterschiedliche Ziele
Zudem gebe es unterschiedliche Ziele und Erwartungen, die mit Mobility Pricing verknüpft würden. Für gewisse Akteure stehe die Glättung der Verkehrsspitzen im Vordergrund, andere wollten damit die Mobilitätsnachfrage senken, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sichern oder den öffentlichen Verkehr fördern.
Deshalb gehe er weiterhin etappenweise vor, schreibt der Bundesrat. Konkret hat er das UVEK und das Finanzdepartement beauftragt, ein Konzept zur Sicherung der langfristigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zu erarbeiten.
Kilometerabgabe möglich
Dabei sollen bestehende Steuern und Abgaben durch eine fahrleistungsabhängige Abgabe abgelöst werden, zum Beispiel eine Kilometerabgabe.
Dies sei nötig, weil aufgrund der wachsenden Anzahl Elektroautos die Erträge aus den Mineralölsteuern sinken würden, erklärt der Bundesrat. Auch zeige der Trend im Zusammenhang mit den Klimazielen weg von Diesel und Benzin.
Mit dem Konzept soll geprüft werden, ob die Autobahnvignette, die Automobilsteuer und die Aufgabe auf E-Fahrzeuge in die neu zu schaffende Abgabe integriert werden sollen.