Bundesstrafgericht: Bedingte Strafen für Eltern von IS-Kämpfer

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Bellinzona,

Das Bundesstrafgericht verurteilt die Eltern eines Dschihadisten wegen finanzieller Unterstützung.

IS-Kämpfer
IS-Kämpfer in Syrien. (Symbolbild) - Keystone

Das Bundesstrafgericht hat die Eltern eines IS-Kämpfers wegen der finanziellen des Sohns zu bedingten Gefängnisstrafen verurteilt. Es sprach das Ehepaar des Verstosses gegen das Verbot der Terrormilizen Al Kaida und Islamischer Staat (IS) schuldig.

Die Mutter des jungen Dschihadisten erhielt 20 Monate Gefängnis bedingt mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Den Vater verurteilte das Gericht bei gleicher Bewährungsfrist zu acht Monaten Freiheitsentzug bedingt. Er blieb dem Prozess gesundheitsbedingt fern.

Geldsendungen an den Sohn im Bürgerkrieg

Der Sohn war 2015 zum IS nach Syrien gereist. Die Eltern sandten ihm gemäss Anklage zwischen 2016 und 2019 über 60'000 Franken. Die letzten Zahlungen von 40'000 Franken überwiesen sie, als der Mann und seine Familie in kurdische Gefangenschaft geraten waren.

Nach Ansicht der 60-jährigen Mutter war der Sohn zur Reise in den Bürgerkrieg gezwungen worden. Sie habe ihm gesagt, er solle mit seiner Frau und der gemeinsamen Tochter nach Hause kommen. Sie habe mit dem Geld den Sohn unterstützt und nicht Syrien oder den Krieg.

Kommentare

User #2802 (nicht angemeldet)

Wieso bedingt? Täterschutz für alle

User #6261 (nicht angemeldet)

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