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Schweizer IS-Kämpfer: EDA muss Rückführungsgesuch neu prüfen

Fabia Söllner
Fabia Söllner

Lausanne,

Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines inhaftierten Schweizer IS-Kämpfers gutgeheissen. Das EDA muss sich nun mit seinem Rückführungsgesuch befassen.

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Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Ein 30-jähriger Schweizer, der als ehemaliger IS-Kämpfer in Syrien inhaftiert ist, hat einen juristischen Erfolg erzielt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gutgeheissen.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde daraufhin angewiesen, sein Gesuch um Rückführung in die Schweiz erneut zu prüfen.

Der Fall nahm seinen Anfang im Dezember letzten Jahres. Der Anwalt des Inhaftierten reichte eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

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Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne. - Keystone

Der Grund: Das EDA hatte keine anfechtbare Verfügung auf den Antrag zur Rückführung ausgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht trat damals nicht auf die Sache ein.

Doch das Bundesgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben. Es begründet seinen Entscheid mit den prekären Haftbedingungen des 30-Jährigen, berichtet der «Sarganserländer».

EDA: Schutzwürdiges Interesse anerkannt

Das höchste Gericht der Schweiz sieht ein «schutzwürdiges Interesse» des Inhaftierten. Dieses Interesse bezieht sich auf den Erlass der geforderten Verfügung.

Wie findest du es, dass die EDA den Fall noch einmal prüft?

Das EDA muss nun die aktuelle Situation in Syrien neu bewerten. Das Bundesgericht betont die Notwendigkeit einer «neuen Einschätzung der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Gefährdung von Leib und Leben».

Diese Gefährdung könnte in Ausnahmefällen einen Rechtsanspruch auf konsularischen Schutz begründen, berichtet der «Sarganserländer».

Kommentare

User #9301 (nicht angemeldet)

Unglaublich unser System. Und dann heisst es der Nachrichtendienst habe zu wenig unternommen nach einem Attentat in der Schweiz.

User #2813 (nicht angemeldet)

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