Schweizer IS-Kämpfer: EDA muss Rückführungsgesuch neu prüfen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines inhaftierten Schweizer IS-Kämpfers gutgeheissen. Das EDA muss sich nun mit seinem Rückführungsgesuch befassen.
Ein 30-jähriger Schweizer, der als ehemaliger IS-Kämpfer in Syrien inhaftiert ist, hat einen juristischen Erfolg erzielt. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gutgeheissen.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wurde daraufhin angewiesen, sein Gesuch um Rückführung in die Schweiz erneut zu prüfen.
Der Fall nahm seinen Anfang im Dezember letzten Jahres. Der Anwalt des Inhaftierten reichte eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.
Der Grund: Das EDA hatte keine anfechtbare Verfügung auf den Antrag zur Rückführung ausgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht trat damals nicht auf die Sache ein.
Doch das Bundesgericht hat dieses Urteil nun aufgehoben. Es begründet seinen Entscheid mit den prekären Haftbedingungen des 30-Jährigen, berichtet der «Sarganserländer».
EDA: Schutzwürdiges Interesse anerkannt
Das höchste Gericht der Schweiz sieht ein «schutzwürdiges Interesse» des Inhaftierten. Dieses Interesse bezieht sich auf den Erlass der geforderten Verfügung.
Das EDA muss nun die aktuelle Situation in Syrien neu bewerten. Das Bundesgericht betont die Notwendigkeit einer «neuen Einschätzung der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Gefährdung von Leib und Leben».
Diese Gefährdung könnte in Ausnahmefällen einen Rechtsanspruch auf konsularischen Schutz begründen, berichtet der «Sarganserländer».