Der Verteidiger des ehemaligen Russland-Spezialisten der Bundeskriminalpolizei (BKP) hat für seinen Klienten einen Freispruch beantragt. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat die Höhe der Strafe in das Ermessen des Gerichts gestellt.
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Bundeskriminal-Polizei muss sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. (Archivbild)
Ein ehemaliger Mitarbeiter der Bundeskriminal-Polizei muss sich vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Das Wichtigste in Kürze

  • Dem 59-Jährigen wird vorgeworfen, von den russischen Behörden Geschenke angenommen zu haben.
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Die Anklage lautet auf mehrfache Vorteilsannahme. Es geht namentlich um zwei Wochenend-Jagdausflüge, zwei Hotel-Übernachtungen und eine einwöchige Bärenjagd im Osten Russlands auf der Halbinsel Kamtschatka.

Der Verteidiger versuchte in seinem Plädoyer aufzuzeigen, dass sein Klient keine Zuwendungen angenommen habe, die über das sozial übliche hinaus gehen. Zudem habe er überhaupt keine Entscheidungskompetenzen gehabt. Die Zuwendungen hätten seine Amtsführung also gar nicht beeinflussen können.

Gemäss Verteidiger haben die Jagdausflüge nach Rücksprache, beziehungsweise mit Wissen des Staatsanwalts des Bundes Patrick Lamon stattgefunden. Diesen hatte der Angeklagte als Berater auf den Russland-Reisen begleitet.

Der 59-Jährige war zwar bei der Bundeskriminalpolizei angestellt. Seit April 2013 arbeitete er jedoch als Delegierter bei der BA. Er unterstützte alle Staatsanwälte, die mit Russland-Fällen beschäftigt waren.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hatte im Februar 2017 eine Strafanzeige gegen den Russland-Kenner eingereicht. Die Untersuchung wegen Amtsanmassung, Amtsmissbrauch und Bestechung wurde eingestellt. Übrig blieb lediglich der Vorwurf der mehrfachen Vorteilsannahme. (SK. 2019.25)

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