Bündner bleibt auf zwei Fitness-Abos sitzen – «keine Kulanz!»
Ein vermeintlich unverbindliches Probeabo in einem Gym kommt einen Nau.ch-Leser teuer zu stehen: Es wandelt sich automatisch in ein teures Jahres-Abo um.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Nau.ch-Leser löst in einem Fitness-Studio ein Gratis-Probeabo.
- Dieses wandelt sich nach sieben Tagen Kündigungsfrist automatisch in ein Jahres-Abo um.
- Mitgeteilt wurde dem Leser dies nicht. Deshalb bleibt er nun auf zwei Abos sitzen.
Der Bündner Nau.ch-Leser Samuel Z.* ist empört. Er ist in eine «Abo-Falle» getappt, wie er erzählt.
Was ist passiert?
Samuel Z. hat bei der Fitness-Kette «Oldschool Gym 24» ein Gratis-Probeabo für zwei Wochen gelöst.
Gym verlangt 999 Franken – «nicht mitgeteilt»
Was ihm nicht gesagt wurde: Erfolgt keine Kündigung in den ersten sieben Tagen, wandelt sich dieses Probe-Abo automatisch in ein Jahresabonnement um. In der teuersten Platin-Klasse – für 999 Franken!
«Die Verlängerung wurde mir nach Ablauf der Probezeit auch nicht mitgeteilt. Ich habe erst nach rund einem Monat eine Rechnung erhalten», ärgert sich Samuel Z.
In der Zwischenzeit hatte der Fitness-Fan aber bereits ein Abo bei einem anderen Anbieter gelöst. Er hat jetzt also plötzlich zwei Abos.
«Kulanz nicht zu erwarten»
Trotzdem – Z. bietet dem «Old School Gym 24» an, die Rechnung sofort zu bezahlen. Sein Vorschlag: «Die Vertragslaufzeit soll erst nach Ablauf meines in der Zwischenzeit gelösten Abos beginnen.»
Doch das Studio lehnt ab. «Kulanz ist also nicht zu erwarten!», sagt Samuel Z. hässig.
Das Problem: Die Umwandlung des Probe- in ein Jahresabo ist in den AGB festgehalten. Die Fitness-Kette rechtlich damit auf der sicheren Seite. Oder?
Rechtsanwalt Christian Lenz von der Kanzlei Lenz & Caduff aus Zürich sagt zu Nau.ch: Umwandlungen von Probe- in Jahresabos können grundsätzlich zulässig sein.
Aber: «Den Mitgliedern sollte diese Regelung bekannt sein. Idealerweise werden sie explizit auf diese Tatsache hingewiesen. Die entsprechende Regelung kann beispielsweise fett gedruckt sein.»
Rechtsstreit lohnt sich für keine Partei
Die Beweispflicht trage dabei grundsätzlich das Fitness-Studio.
Ist der Kunde aufgrund der Passage in den AGB also zur Zahlung des Jahresabos verpflichtet? Lenz: «Das kommt stark darauf an, ob der Kunde überhaupt Kenntnis von diesen AGBs beziehungsweise der entsprechenden Klausel hatte.»
Aus finanzieller Sicht lohne sich ein Rechtsstreit aber weder für das Fitness-Studio, noch für den Kunden. «Deshalb sollten die beiden Parteien doch noch einmal schauen, ob sie nicht eine vernünftige Lösung finden.»
Um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden, rät Lenz, die AGB immer zu studieren: «So mühsam es ist: Wenn immer man AGBs akzeptiert, sollte man diese lesen.»
Gerade im Zusammenhang mit Abos komme es oft zu Diskussionen. Eine Hilfe gibt es für die Kunden: «Der Konsumentenschutz hat für die Prüfung von AGBs ein Online-Tool bereitgestellt.»
«Old School Gym 24» hat sich trotz zweifacher Nachfrage von Nau.ch nicht zum Fall geäussert. Dafür der Schweizerische Fitness- und Gesundheitsverband SFGV.
Studio ist kein Mitglied beim Verband
Präsident Claude Ammann betont, dass «Old School Gym 24» kein Mitglied des Verbands ist. «Wir stehen für offene und faire Transparenz bei den Mitgliederverträgen», sagt Ammann.
Es sei im Sinne des Verbands, mit den Kunden eine gute Beziehung zu haben. «Aus einem Vertrag muss klar ersichtlich sein, wann und wie er endet.»
Amman sagt auch: «Es ist wichtig, dass ein Kunde seinen Vertrag richtig durchliest und sich auch bewusst ist, was er unterschreibt.»
Dass Samuel Z. zu leichtgläubig mit den AGB umgegangen ist, ist ihm bewusst. Ihm geht es auch nicht grundsätzlich ums Geld. «Ich möchte andere Personen davor bewahren, in diese Abo-Falle zu tappen.»
* Name von der Redaktion geändert