Bündner Staatsanwaltschaft fordert 2,5 Jahre Haft für Ex-Richter
Die Bündner Staatsanwaltschaft fordert eine 30-monatige Freiheitsstrafe für den ehemaligen Richter, welcher wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Bedrohung einer ehemaligen Praktikantin angeklagt ist. Das hat ihre Vertreterin am Freitagmorgen am Prozess gegen den Mann bekanntgegeben.
Von den 30 Monate müssten mindestens sechs Monate verbüsst werden. Für die Haupttat, die mutmassliche Vergewaltigung von Mitte Dezember 2021, sei eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren angemessen. Eine teilweise Bewährungsstrafe sei möglich. Wegen Drohungen, die der Mann gegen das Opfer und dessen Lebenspartner ausgesprochen haben soll, fordert die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 5400 Franken (60 Tagessätze zu 90 Franken).
Staatsanwaltschaft betont Glaubwürdigkeit der Zeugin
In ihrer Anklageschrift betonte die Staatsanwaltschaft wiederholt, dass die Aussagen der 27-jährigen Frau glaubwürdig seien, weil sie sehr präzise seien. Die Aussagen des Angeklagten seien hingegen wenig detailliert.
Die Anwältin der jungen Frau forderte Schadensersatz für Arbeitsunfähigkeit und für Therapien zur Behandlung der posttraumatischen Symptome. Am Nachmittag werden die Anwälte des Angeklagten an der Reihe sein. Bereits zu Beginn des zweiten Prozesstages kündeten die Richter des Landgerichts Plessur an, dass das Urteil heute noch nicht verkündet wird.