Cannabis: Konsum für medizinische Zwecke künftig erlaubt
In der Schweiz darf Cannabis in Zukunft für medizinische Zwecke konsumiert werden. Damit fallen Ausnahmegenehmigungen weg.
Das Wichtigste in Kürze
- Patienten mit chronischen Schmerzen können nun Cannabis konsumieren.
- Dies ist künftig auch ohne Ausnahmebescheinigung eines Arztes.
Im Betäubungsgesetz wird das Verbot des Cannabis-Konsums für medizinische Zwecke aufgehoben. Am Mittwoch hat das die Regierung beschlossen.
Patientinnen und Patienten müssen künftig keine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz von Cannabis beantragen. Das Rauschmittel wird insbesondere zur Linderung chronischer Schmerzen eingesetzt.
Cannabis ohne Therapie bleibt verboten
Das Schweizer Parlament hatte bereits im März vergangenen Jahres eine entsprechende Änderung der Gesetzgebung beschlossen. Jetzt wurden sie in Kraft gesetzt. Sie tritt am 1. August in Kraft.
Künftig entscheidet der Arzt in Abstimmung mit dem Patienten oder der Patientin über den Einsatz von Cannabis. Der Cannabis-Konsum zu nicht therapeutischen Zwecken bleibt verboten.