CH Kleber soll ins Nummernschild integriert werden

Das Landeskennzeichen CH soll auf dem Kontrollschild stehen. Das fordert eine neu lancierte Volksinitiative. Daher soll der CH Kleber abgeschafft werden.

CH Kleber vorarlberg
Der CH-Kleber ist im Ausland auf Schweizer Fahrzeugen Vorschrift. - Bild Touring Club Schweiz

Das Wichtigste in Kürze

  • Der «CH»-Kleber soll abgeschafft werden.
  • Stattdessen solle man das «CH» in das Nummernschild integrieren.
  • Das fordert eine neulancierte Volksinitiative bis 2020.

Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer, die ohne CH-Kleber im Ausland unterwegs sind, riskieren aktuell eine Busse. Eine neu lancierte Volksinitiative will dies nun bis 2020 ändern. Sie fordert das «CH» ins Nummernschild zu integrieren.

Die Initiative mit dem Titel «Integration des Landeskennzeichens in das Kontrollschild (Kontrollschild-Initiative)» wurde heute Dienstag im «Bundesblatt» publiziert.

Das Komitee hat bis zum 5. September 2020 Zeit, die für das Zustandekommen nötigen 100'000 Unterschriften zu sammeln. Hinter der Initiative steht der Verein Kontrollschildinitiative, der seinen Sitz in Arnegg SG hat.

CH-Kleber wäre überflüssig

Das als allgemeine Anregung formulierte Begehren verlangt, die Autokennzeichen so anzupassen, dass das «CH» darauf Platz findet. Das würde den CH-Kleber - von dem es auch magnetische Varianten gibt - überflüssig machen.

Die Initiantinnen und Initianten stellen es dem Parlament frei, an den Autokennzeichnen weitere Änderungen vorzunehmen. Das, wenn sie es für nötig halten. Spätestens zwei Jahre nach der Annahme der ausformulierten Bestimmungen an der Urne sollen die Autokennzeichen das neue Design erhalten.

CH Kleber ist im Ausland obligatorisch

Wer ohne «CH» am Heck von Auto, Anhänger oder Motorrad ins Ausland fährt, riskiert eine Busse.

Das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr schreibt folgendes vor. Jedes Auto das im Ausland unterwegs ist, muss Kontrollschild und Landeskennzeichen tragen. Bei Autos aus der EU ist das Landeskennzeichen in die Nummer integriert.

Als allgemeine Anregung formulierte Volksinitiativen sind in der Schweiz selten - bisher gab es lediglich rund zehn davon.

Wenn die Räte mit dem Begehren einverstanden sind, wird ein Gesetzesvorschlag erstellt und zur Abstimmung gebracht.

Lehnen die Räte das Begehren ab, entscheidet das Volk an der Urne darüber, nicht aber die Stände. Ein Ja an der Urne würde die Bundesversammlung dazu zwingen, einen Gesetzestext auszuarbeiten.

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