Chauffeur aus dem Kanton Uri ohne Permis unterwegs

Murielle Flury
Murielle Flury

Uri,

Weil er ohne Führerausweis unterwegs war, hat die Urner Polizei einen Postauto-Chauffeur während der Fahrt ausgewechselt. Er war Tage zuvor mit Alkohol am Steuer erwischt worden.

postauto
Schweizweit waren 2443 Fahrzeuge der Postauto AG unterwegs. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton Uri ist ein Postauto-Chauffeur während der Fahrt von der Polizei ausgewechselt worden.
  • Er war ohne gültigen Führerausweis unterwegs.
  • Das Permis war ihm wenige Tage zuvor wegen Alkohol am Steuer entzogen worden.

Zwischen Gurtnellen und Wassen hat die Polizei am Morgen des 26. März einen in Uri wohnhaften Postauto-Chauffeur ausländischer Herkunft angehalten. Dieser war mit dem Bahnersatzbus auf der Linie Flüelen–Göschenen unterwegs. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, durfte er nicht mehr weiterfahren und wurde von der Polizei zur Befragung mitgenommen. Ein kurzfristig aufgebotener Ersatzchauffeur übernahm das Steuer. Dieser Vorfall führte im Urner Oberland zu grossen Diskussionen und zu wilden Spekulationen.

Betrunken am Steuer

Die Kantonspolizei Uri bestätigt den Vorfall. Ein Atemalkoholtest beim Chauffeur sei hingegen negativ ausgefallen, so Stabschef Gusti Planzer. Gemäss Recherchen der «Luzerner Zeitung» hatte die Polizei dem Chauffeur den Führerausweis aber nur wenige Tage zuvor wegen Trunkenheit am Steuer entzogen. Dies nach einer Fahrt mit seinem privaten Personenwagen. Seinen Arbeitgeber, die Firma Mattli AG, die für Postauto Zentralschweiz die Bahnersatzfahrten ausführt, habe er nicht darüber informiert.

Chauffeur gefeuert

Ein solcher Vorfall kann für einen Chauffeur einen Verweis, aber unter Umständen auch eine Entlassung zur Folge haben. Gemäss Pascal Mattli von der Mattli AG hat der Chauffeur nach dem Vorfall die Kündigung erhalten. Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Führerausweis «verweigert, entzogen oder aberkannt» wurde, muss gemäss Strassenverkehrsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.

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