Chef der französischen Zentralbank wurde Opfer eines Hammer-Angriffs
François Villeroy de Galhau, Chef der französischen Zentralbank, wurde Ende Juni in Basel mit einem Hammer angegriffen. Der Täter befindet sich in U-Haft.
Das Wichtigste in Kürze
- Ende Juni wurde François Villeroy de Galhau mit einem Hammer angegriffen.
- Der französische Notenbankchef musste ins Spital gebracht werden.
- Der Täter befindet sich in U-Haft.
Der französische Notenbankchef François Villeroy de Galhau ist Ende Juni in Basel Opfer eines Hammerangriffs geworden. Frankreichs Nationalbank bestätigte am Mittwoch gegenüber der französischen Nachrichtenagentur AFP entsprechende Berichte verschiedener Zeitungen der Tamedia-Gruppe.
Der Gouverneur der französischen Zentralbank war Ende Juni zum Jahrestreffen der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) nach Basel gereist.
Chef der französischen Zentralbank wurde ins Spital gebracht
Auf dem Centralbahnplatz, in unmittelbarer Nähe des BIT-Hauptsitzes, soll er dann Opfer eines Angriffs mit einem Hammer geworden sein. Der Angegriffene musste verletzt in ein Spital gebracht werden.
Die Basler Staatsanwaltschaft wollte die Identität des Opfers gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA nicht bestätigen. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Deshalb könne aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Auskunft erteilt werden. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage.
Angreifer befindet sich in U-Haft
Das Bundesgericht hatte das Opfer Anfang September in einem Urteil «international bekannte Persönlichkeit» bezeichnet. Dies in Zusammenhang mit der Tat.
Am 26. Juni war diese «Persönlichkeit» auf dem Basler Centralbahnplatz von einem 39-jährigen Schweizer mit einem Hammer angegriffen und verletzt worden. Der Angreifer konnte gemäss einer Polizeimeldung von damals von Passanten überwältigt werden und befindet sich in Untersuchungshaft.
Das Bundesgericht hatte als letzte Instanz das Gesuch des mutmasslichen Täters auf Entlassung aus der Untersuchungshaft zu beurteilen. Es lehnte dieses ab.
Das Bundesgericht geht davon aus, dass «auch ein politischer oder ideologischer Hintergrund des Angriffs denkbar» sei. Der mutmassliche Täter habe Kenntnisse über das Opfer gezeigt. Diese hätten den Wissensstand einer durchschnittlich informierten Person überstiegen. Entsprechend bestehe die Gefahr, dass der psychisch angeschlagene Mann den Chef der französischen Zentralbank erneut anzugreifen versuche.