Chinesischer Forscher kann an die USA ausgeliefert werden
Das Bundesgericht ist nicht auf einen Auslieferungsentscheid an die USA eingetreten. Die USA werfen dem Forscher vor, Geschäftsgeheimnisse verraten zu haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht ist nicht auf die Beschwerde eines chinesischen Forschers eingetreten.
- Er soll an die USA ausgeliefert werden, weil er Geschäftsgeheimnisse verraten haben soll.
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines in der Schweiz lebenden Forschers gegen einen Auslieferungsentscheid an die USA nicht eingetreten. Die USA werfen dem Mann vor, Geschäftsgeheimnisse verraten zu haben.
Der Beschuldigte lebt mit seiner Familie seit 20 Jahren in der Schweiz. Von 2008 bis 2015 war er beim Basler Friedrich Miescher Institute for Biomedical Research (FMI) angestellt.
Mit dem Entscheid des am Montag veröffentlichten Urteils ist der Auslieferungsentscheid definitiv. Der Betroffene befindet sich seit Ende Mai in Auslieferungshaft.
Kein «bedeutender Fall»
Das Bundesgericht hält in seinem Entscheid fest, dass es sich um keinen besonders bedeutenden Fall handelt. Dies wäre Voraussetzung für eine Behandlung durch das Bundesgericht.
In den USA wird seit 2016 eine Strafuntersuchung gegen fünf Sino-Amerikaner geführt, denen Wirtschaftsspionage vorgeworfen wird. Zwei davon sollen als Mitarbeitende des Forschungszentrums von GlaxoSmithKline (GSK) Forschungsergebnisse an die Firma Renopharm Inc. weitergeleitet haben.
Renopharm hat einen Sitz in Delaware/USA sowie Nankin und Shanghai/China. Gegründet hatten diese Firmen die beiden GSK-Mitarbeitenden und zwei weitere Beschuldigte. Ihr Ziel war die Entwicklung eines eigenen Krebsmittels.
In Schweiz mit gestohlenen Daten Tests durchgeführt
Bei einer der in den USA beschuldigten Personen handelt es sich um die Schwester des in der Schweiz wohnhaften Chinesen. Dieser hat mit zwei früheren FMI-Mitarbeitern ebenfalls eine eigene Firma gegründet. Die Gesellschaft ist unter anderem im Bereich der Erforschung von Wirkstoffen gegen Krebs tätig.
Die US-Justiz wirft dem Beschwerdeführer vor, dank der durch seine Schwester gestohlenen Daten in der Schweiz Tests durchgeführt zu haben.