Coronavirus: Bei Fernbleiben vom Unterricht drohen hohe Bussen
Am Montag müssen tausende Schüler wieder den Präsenzunterricht besuchen. Trotz Coronavirus ist es rechtswidrig, sein Kind nicht in die Schule zu schicken.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab kommenden Montag findet an Schweizer Volksschulen wieder Präsenzunterricht statt.
- Eltern müssen ihre Kinder zur Schule schicken – die Schulpflicht gilt nach wie vor.
- Bleibt ein Kind ohne Arztzeugnis vom Unterricht fern, kann es zu Bussen kommen.
Manche Eltern sind erleichtert, andere belastet die Wiederöffnung der Volksschulen sehr. Gerade Väter und Mütter mit Vorerkrankungen fürchten, dass sich ihr Kind in der Schule mit dem Coronavirus infizieren könnte.
Die Schulpflicht gilt trotzdem. «Kinder sollten grundsätzlich zur Schule gehen», heisst es auf Anfrage bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Das gelte für alle Kinder, die nicht krank sind und nicht mit einer an COVID-19 erkrankten Person zusammenleben.
Strafen kantonal geregelt
Eltern, die ihre Kinder aus Angst vor dem Coronavirus nicht zur Schule schicken, droht je nach Kanton eine Busse. Auch wenn die EDK keine offizielle Empfehlung zur Vergabe von Bussen bekannt gegeben hat, können sich die Kantone dazu entscheiden.
In einer ersten Phase sehen die Kantone jedoch von Bussen ab. So beschloss beispielsweise der Kanton Luzern, in den ersten zwei Wochen keine Massnahmen zu verfügen. Erscheint ein Schüler nicht zum Unterricht, werde allerdings auch kein Präsenzunterricht angeboten.
Bussen bis zu 3000 Franken
Nach der zweiwöchigen Einführungszeit gelten in Luzern striktere Regeln. Charles Vincent, Leiter der kantonalen Dienststelle Volksschulbildung, erläutert: «Es können Bussen von 100 bis maximal 3000 Franken ausgesprochen werden.»
Letzerer Betrag komme aber nur im Wiederholungsfall in Frage. Grundsätzlich solle in den ersten Tagen das Gespräch mit den Eltern gesucht werden. Anschliessend könne je nach Situation gebüsst werden, so Vincent.
Coronavirus: Keine Bussen in Bern und Zürich
Gewisse Kantone sehen gänzlich von Bussen ab. So ist in einem FAQ-Dokument des Kantons Bern vermerkt, dass auf Strafmassnahmen verzichtet werden soll. Stattdessen fordert der Kanton die Schulen auf, das Gespräch mit den Eltern zu suchen.
Gleiches gilt für den Kanton Zürich, der den Schulen empfiehlt, Dispensgesuche von Eltern in der Anfangsphase grosszügig zu behandeln. Trotz der grösseren Toleranz gilt die allgemeine Schulpflicht natürlich auch in Bern und Zürich.