Coronavirus: Diese Regeln gelten auf Schweizer Pisten
Das Coronavirus hat auch in diesem Winter Einfluss auf die Skisaison. Doch die Regeln auf den Liften sind etwas weniger streng als im Vorjahr.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Skisaison in der Schweiz kommt langsam in Fahrt.
- Auf den Pisten und Liften gilt keine Zertifikatspflicht.
- Restaurants und Hotels verlangen aber einen 3G-Nachweis.
Am Wochenende ist es so weit: Pünktlich zum ersten Advent soll auch der erste grosse Schnee fallen! In den Schweizer Skigebieten herrscht Vorfreude, denn laut offiziellem Schutzkonzept dürfen die Gondeln wieder voll besetzt werden.
Doch welche Massnahmen gelten nun auf und um die Skipisten herum?
Trotz Coronavirus keine Zertifikatspflicht auf den Pisten
Trotz der aktuellen Umstände rund um das Coronavirus gilt auf den Pisten und in den Gondeln keine Zertifikatspflicht. Das bedeutet konkret: Es wird in dieser Hinsicht keine Änderungen in den Schutzkonzepten der Bergbahnen geben. So können die Bergbahnen mit den gleichen Bedingungen in die Wintersaison starten wie der öffentliche Verkehr. Aber werden die Gondeln wirklich wieder voll gefüllt?
Stefan Reichmuth, Mediensprecher bei den Bergbahnen Arosa erklärt auf Anfrage, man halte sich strikt an die geltenden Regeln. «Die Gondeln fahren im Pendelbetrieb, daher muss man die Kabinen meist gar nicht bis zum Rand füllen. Die Gäste verteilen sich ja auch lieber auf halbleere, als auf volle Gondeln.»
Eine Maskenpflicht gilt in geschlossenen Bahnen wie Gondeln. Auf Sessel- und Bügelliften jedoch nicht mehr. Auch beim Anstehen im Freien muss man den Mund-Nasen-Schutz nicht mehr tragen. Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, werden auch nur noch vereinzelt Kontrolleure eingesetzt.
Für Mittagessen auf der Piste braucht es das Zertifikat
In Innenräumen von Bergbeizen wird die Zertifikatspflicht gelten – nicht aber auf den Terrassen. Wer also weder geimpft, noch genesen, noch getestet ist, kann seine Ski-Pause nur im Freien verbringen.
Auch Après-Ski können Ungeimpfte, die sich nicht testen lassen, weder in einer Bar noch in einem Club feiern.
Auch in Hotels und Restaurants abseits der Pisten gilt grösstenteils die 3G-Regel. Wer von der Gastronomie oder von den Freizeiteinrichtungen profitieren will, muss geimpft, genesen oder getestet sein. Gäste, die nur übernachten wollen, müssen aber nicht überall ein Zertifikat vorweisen können. Für jene, die kein Zertifikat besitzen, ist die Verpflegung im Hotel dann aber nur via Zimmerservice möglich.