Coronavirus: Einsatz der Armee in Kantonen endet am Samstag
Das Wichtigste in Kürze
- Am Samstag beenden die letzten Armeeangehörigen ihren Einsatz wegen Corona.
- Insgesamt leisteten sie seit Dezember 20'955 Diensttage in neun Kantonen.
- Die Einsätze fanden jedoch nur auf Gesuch hin statt.
Die letzten Armeeangehörigen beenden ihren Corona-Einsatz im Gesundheitswesen der Kantone am Samstag. Weitere kantonale Gesuche um den Assistenzdienst trafen nicht ein. Die Armee stand während der Pandemie des Coronavirus bisher drei Mal im Einsatz.
Konkret betrifft das Ende des Assistenzdienstes zwölf Armeeangehörige, die für den Kanton Bern Dienst leisten. Dies teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Das bernische Gesuch läuft am 16. Februar aus.
Einsatz am 7. Dezember bewilligt
Den dritten Armeeeinsatz wegen des Coronavirus hatte der Bundesrat am 7. Dezember 2021 bewilligt. Er war bis Ende März befristet.
Maximal 2500 Armeeangehörige standen zur Verfügung. Seit dem Dezember waren bis zu 570 Armeeangehörige gleichzeitig im Einsatz. Sie leisteten bis am vergangenen Donnerstag 20'955 Diensttage.
In den Kantonen Jura, Wallis, Neuenburg, Freiburg, Aargau, Nidwalden und Bern half das Militär bei den Impfkampagnen. Die Kantone Jura, Freiburg, Wallis, Luzern, Genf und Bern beanspruchten die Unterstützung bei der Grund- und Intensivpflege in den Spitälern.
Bei der Intensivpflege standen die Armeeangehörigen dem Spitalpersonal bei der Umlagerung der Patientinnen und Patienten zur Seite. Hinzu kam materielle Unterstützung in Form von Beatmungsgeräten und Überwachungsmaterial. Beim Transport infektiöser Kranker kam auch die Armee zum Einsatz.
Nach Angaben des Bundesrates nahmen die Sanitäts- und Spitalsoldaten dem zivilen Pflegepersonal Aufgaben ab. So konnte sich dieses auf die Patientenbetreuung konzentrieren und insbesondere auf die Behandlung schwerer Fälle.
Armeeeinsätze nur auf Gesuch
Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip erfolgen Armeeeinsätze wegen Coronavirus nur auf Gesuch betroffenen Bundes- oder Kantonsbehörden. Voraussetzung ist, dass die zivilen Mittel nicht mehr ausreichen.
Aufgrund der Erfahrungen aus den ersten beiden Einsätzen der Armee müssen die Gesuchsteller nachweisen, dass ihre eigenen Mittel ausgeschöpft sind. Dieses Prinzip bildete die Grundlage für die Leistungsverträge zwischen den entsprechenden Behörden und den Kommandanten der eingesetzten Truppen.
Weil das Aufgebot 2000 Armeeangehörige überschritt und länger als drei Wochen dauerte, muss das eidgenössische Parlament den Einsatz genehmigen. Der Bundesrat verabschiedete deshalb auch den Entwurf des entsprechenden Bundesbeschlusses zuhanden der Frühlingssession.