Darf man die Schutzmaske bei grosser Hitze ausziehen?
Seit zwei Wochen gilt nun die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Ausnahmen sind selten, die Maske soll und darf nur in seltenen Fällen ausgezogen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gilt nun seit zwei Wochen.
- Trotzdem herrscht unter Pendlern noch Verwirrung zu den Grundregeln.
- Auch bei Hitze und Telefonaten darf nicht auf die Schutzmaske verzichtet werden.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr scheint immer noch hier und da für Verwirrung zu sorgen. Darf man die Maske überhaupt jemals abnehmen? Und wenn ja, unter welchen Umständen?
Besonders mit den heissen Temperaturen der letzten Tage dürften sich viele fragen: Darf ich die Schutzmaske kurz ausziehen um nach frischer Luft zu schnappen? Oder einen Schluck Wasser zu trinken?
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) antwortet nochmals auf die wichtigsten Fragen.
Was, wenn es unter der Maske plötzlich zu heiss wird?
Die aktuelle Sommerhitze macht zu schaffen. Mit der Maske im heissen Bus sitzen - für viele eine Tortur. Doch was passiert, wenn einem wirklich zu heiss wird unter dem Schutz?
Daniel Dauwalder von der Medienstelle des BAG meint dazu: «Wenn es jemandem übel wird, sollte er aussteigen.» Eine zeitliche Angabe zum Entfernen der Maske macht das BAG nicht. Doch grundsätzlich ist auch die Hitze kein Anlass für eine Ausnahme.
Wenn der Zug praktisch leer ist?
Ob die Maske auch im praktisch leeren Bus oder Zugabteil fest auf der Nase sitzen bleiben muss? «Ja.» Die Antwort des BAG auf diese Frage lässt wenig Raum für eigenwillige Interpretationen.
Die Schutzmaske muss wohl oder übel aufgesetzt werden. Auch wenn man, abgesehen vom Fahrer, die einzige Person im öffentlichen Verkehrsmittel zu sein scheint.
Muss die Maske auch beim Telefonieren aufbleiben?
Und wieder eine klare Antwort: «Ja.» Auch wenn sich ein Gespräch unter den Schutzmasken teils als schwierig entpuppt. Schwer verständliche Telefonate sind also laut BAG ebenfalls kein Grund, die Maske vom Gesicht zu ziehen.
Ist das Essen im Zug noch erlaubt?
Ja, darf man. Schon Toni Häne, Leiter Personenverkehr der SBB, bestätigte bereits bei der Bekanntgabe der Pflicht an einer Pressekonferenz, dass dies noch möglich sei. «Sie müssen die Maske nicht zwischen jedem Schluck anziehen», schmunzelte Häne. Trotzdem solle man die Maske wann immer möglich tragen.
Auch das BAG bestätigt gegenüber Nau.ch, dass das Essen im öffentlichen Verkehr weiterhin erlaubt bleibt. Aber nicht überall, warnt Dauwalder: «Im öffentlichen Nahverkehr sind Essen und Trinken verboten. Auf einer längeren Reise sollte die Maske so abgelegt werden, dass sie mit anderen Gegenständen nicht in Berührung kommt.»
Darf man sich im öffentlichen Verkehr noch schminken?
Wenn man dann auf eben dieser längeren Reise seine Mahlzeit vertilgt hat, ist es einem noch erlaubt den Lippenstift nachzubessern bevor man die Schutzmaske wieder aufsetzt?
Laut Dauwalder sollte man auf solche Aktionen im öffentlichen Verkehr doch eher verzichten. Und auch morgens sollte man lieber früher aus den Federn hüpfen, als die Schminkroutine im Bus oder Zug zu vollenden.