Maskenpflicht wegen Coronavirus: Das gilt es ab heute zu beachten
Ab heute gilt aufgrund des Coronavirus die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Hier die wichtigsten Punkte zu den neuen Regelungen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab heute gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
- Wer sich nicht daran hält, kann gebüsst werden.
- Hier nochmals die wichtigsten Fragen und Antworten.
Das Coronavirus hat die Schweiz wieder fest im Griff. Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr ist ab heute Montag Realität. Das bedeutet, dass die Schutzmaske im Bus oder Zug auf dem Gesicht bleibt. Egal, wie viele Menschen sich in der Nähe befinden und wie gross das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus erscheint.
Hier nochmals die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Maskenpflicht.
Für wen gilt die Maskenpflicht wegen Coronavirus?
Grundsätzlich gilt die Tragepflicht für alle Personen über dem Alter von zwölf Jahren, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) vor. «Zudem sind Personen, die aus besonderen Gründen keine Masken tragen können, ebenfalls ausgenommen.» Hier sind insbesondere Personen mit medizinischen Gründen gemeint.
Die Schutzmaske müsse in Zug und Bus immer getragen werden, schreibt das BAG weiter. «Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, wie viele Leute im öffentlichen Verkehr unterwegs sind.» Man könne ja nicht einschätzen, wann plötzlich Menschen dazu steigen würden.
Wo muss überall eine Schutzmaske getragen werden?
Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht ausschliesslich für die öffentlichen Verkehrsmittel. Der Mundschutz muss also im Zug, Bus, Tram und auch auf dem Schiff getragen werden. Sogar in Seilbahnen gilt die neue Regel. «Ausgenommen sind Skilifte und Sesselbahnen.»
An Bahnhöfen und Haltestellen gelte die Maskenpflicht nicht, sofern der nötige Abstand eingehalten werden kann. Es ergebe aber durchaus Sinn, die Masken bereits vor dem Einstieg zu tragen. Dies ergänzte Christa Hostettler, Mitglied der Geschäftsleitung Postauto, an der Pressekonferenz von vergangenem Freitag.
«Da hoffen wir auf die Eigenverantwortung der Kunden.»
Darf man im Zug noch essen und trinken?
Toni Häne, Leiter Personenverkehr der SBB, bestätigte an eben dieser Pressekonferenz, dass das Essen und Trinken trotz Maskenpflicht weiterhin erlaubt sei. Aber: «Die Maske muss grundsätzlich wenn immer möglich getragen werden!»
«Sie müssen die Maske nicht zwischen jedem Schluck anziehen», schmunzelt Häne. Das habe mit gesundem Menschenverstand zu tun. Die Kunden sollen sich bewusst sein, dass sie sich und andere gefährden, wenn sie keine Maske tragen. Man darf also noch das frische Gipfeli im Zug geniessen.
Was passiert, wenn man die Maske nicht aufziehen will?
Wer sich nicht an die neue Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr hält, der kann dazu aufgefordert werden, das Verkehrsmittel zu verlassen. Das Bahnpersonal, so wie die Bahnpolizei seien für die Kontrolle der Passagiere verantwortlich.
«Widersetzt sich eine Person den Aufforderungen und verlässt das Fahrzeug nicht, kann sie wegen Ungehorsam - in einem weiteren Schritt - eine Busse bekommen.» Dies erklärt Florence Pictet, Mediensprecherin des Bundesamt für Verkehr gegenüber Nau.ch.
«Ungehorsam» führt in der Schweiz zu einer Strafanzeige. Eine solche Anzeige kann in einen Strafbefehl der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft mit Busse münden. Diese Bussen können in einer Höhe von bis zu 10'000 Franken angesiedelt werden. Das Verweigern der Maskenpflicht kann im Extremfall also teuer werden.