Demo beim Impfdorf: Kritiker zu Unrecht weggewiesen
Demonstrierende gegen das Impfdorf im Zürcher Hauptbahnhof wurden unrechtmässig von der Polizei weggewiesen. So lautet das Urteil des Zürcher Obergerichtes.

Das Wichtigste in Kürze
- Demonstrierende gegen das Impfdorf im Züricher HB 2021 wurden unrechtmässig weggeschickt.
- Das Obergericht Zürich zweifelt an den Entscheidungen der Polizei.
- Teilnehmende der Demonstration wurden freigesprochen.
Das Obergericht Zürich hat Teilnehmende einer Demonstration gegen das Impfdorf im Zürcher Hauptbahnhof im November 2021 freigesprochen. Der Richter bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.
Die Polizei hatte damals Demonstrierende kontrolliert und weggewiesen, die gegen die Eröffnung des Impfdorfs protestierten.
Monate später erhielten die Teilnehmenden Strafbefehle wegen Teilnahme an einer nicht bewilligten Veranstaltung.
Ein Dutzend Personen focht die Strafbefehle an und wurde vom Bezirksgericht Zürich freigesprochen.
Das Stadtrichteramt legte dagegen Berufung ein, scheiterte aber nun vor dem Obergericht, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
Zweifel an Rechtmässigkeit der Wegweisungen
Das Obergericht zweifelte grundsätzlich an der Rechtmässigkeit der polizeilichen Wegweisungen. Laut dem Urteil gab es «keinerlei Beweise» dafür, dass die Demonstranten die öffentliche Sicherheit gefährdeten.
Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erscheine «als mindestens fraglich», so das Gericht.
Es verwies dabei auf die geringe Teilnehmerzahl von nur etwa 15 Personen am Demonstrationszug an der Zollstrasse.
Freisprüche bestätigt
Das Obergericht Zürich bestätigte laut dem «Tagesanzeiger» die Freisprüche in zwei konkreten Fällen. Ein 24-jähriger Mann wurde freigesprochen, da er nicht wissen konnte, ob die Kundgebung bewilligt war.

Auch eine 27-jährige Frau, die sich nach einer Wegweisung weiter im Bahnhofsgebiet aufhielt, wurde freigesprochen. Das Gericht sah die Wegweisung als nicht gerechtfertigt an.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.