Der Doppelname könnte dank Luzi Stamm bald zurückkommen
Der Doppelname nach der Hochzeit ist seit 2013 nicht mehr erlaubt. Alt Nationalrat Luzi Stamm (SVP) könnte ihm jetzt aber zum Comeback verhelfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Doppelname ist für Verheiratete momentan keine wählbare Option.
- Eine parlamentarische Initiative, die das ändern will, wurde aber bereits angenommen.
- Entsprechende Gesetzesänderungen können nun angegangen werden.
Meier Müller oder Schmid Sutter: Solche Doppelnamen sind aktuell in der Schweiz nach einer Hochzeit nicht möglich. Mit der Revision des Namensrechts 2013 wurde dies verboten.
Doppelname: Initiative angenommen
Doch die Chancen stehen gut, dass der Doppelname wieder kommt. Eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Luzi Stamm (SVP) wurde inzwischen von Nationalrats- und Ständeratskommission angenommen. Damit ist die Bahn frei für eine entsprechende Gesetzesänderung.
Mit der aktuellen Situation behalten normalerweise beide Heiratenden ihren Namen. Es ist zudem möglich, dass das Paar einen einzigen der beiden Namen übernimmt.
Doppelnamen seien nicht gut für die Gleichstellung, hiess es 1994 in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Deshalb wurde das Schweizer Recht 2013 diesbezüglich geändert.