Deshalb sollten Sie sich eine Hotel-Bewertung zweimal überlegen
Einem US-Amerikaner drohen wegen einer schlechten Hotel-Bewertung zwei Jahre Haft. Der Fall zeigt, dass kritische Rückmeldungen durchaus heikel sein können.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein US-Amerikaner wurde kürzlich von einem Hotelbesitzer verklagt.
- Grund dafür war eine schlechte Bewertung des Gastes.
- Der Travelnews-Geschäftsführer erklärt, wie heikel Hotelbewertungen sind.
Die Geschichte klingt absurd, ist aber wahr: Ein thailändischer Hotelbesitzer verklagt einen US-Amerikaner, nachdem er ihm eine schlechte Bewertung auf Tripadvisor hinterlassen hatte.
Der Vorfall könnte für den Amerikaner ernste Folge haben: Ihm drohen bis zu zwei Jahre Haft!
Wie die Polizei der thailändischen Insel Koh Chang mitteilte, erstattete der Besitzer des «Sea View Resort» Strafanzeige gegen Wesley Barnes. Zuvor hatte sich der Amerikaner in einem Kommentar auf der Reiseplattform «Tripadvisor» über das «unfreundliche Personal» des Hotels beschwert.
Freie Meinungsäusserung schützt nicht zwingend
Für Jean-Claude Raemy, Geschäftsführer von Travelnews, ist klar: «Der Vorfall zeigt, dass man sich auch im Web nicht immer frei äussern kann.» Wer in den sozialen Medien seine Meinung kundtut, sollte sich auch deren Konsequenzen bewusst sein.
Auch wenn Raemy die Details des Falls nicht bekannt sind, hat er mit dem US-Touristen wenig Mitleid. «Der Mann wusste, dass er sich in einem fremden Land befindet, wo andere Gesetze gelten.» An diese habe man sich als Tourist zu halten - auch im Web.
Über das Strafmass lasse sich hingegen streiten. «Eine mögliche Gefängnisstrafe von zwei Jahren ist aus meiner Sicht Verhältnisblödsinn», sagt Raemy gegenüber Nau.ch.
Streitereien sind «nichts Neues»
Dennoch zeige der Vorfall, dass bei einer Kundenbewertung eine gewisse Vorsicht geboten sei. «Die Leistungsträger lassen sich nicht immer alles gefallen», mahnt Raemy. Auseinandersetzungen, die bis ins Gericht führen, seien kein neues Phänomen.
Raemys Tipp für die nächste kritische Hotel-Bewertung: «Überlegen Sie anhand von Beweisen im Voraus, was Sie tatsächlich schreiben können und wollen».
Gerade bei negativen Rückmeldungen seien Meinungsäusserungen ohne handfeste Nachweise heikel, was schnell zu vermeidbaren Streitereien führen könne.