Diese Kantone können auf Ausnahmen von Corona-Sperrstunde hoffen
Der Bund ergreift heute strenge Corona-Massnahmen, plant aber gleichzeitig eine Ausnahmeregelung für Kantone mit günstiger epidemiologischer Entwicklung.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat ergreift heute Freitag verschärfte Corona-Massnahmen.
- Kantone mit günstiger epidemiologischer Lage erhalten Ausnahmen.
- Davon profitiert neben der Westschweiz auch Obwalden.
Der Bundesrat hat heute Freitag die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verschärft. Ab morgen Samstag gilt schweizweit eine Sperrstunde zwischen 19 Uhr und 6 Uhr für Restaurants, Bars, Läden, Märkte, Museen, Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen.
Abgesehen von Beizen und Bars bleiben die Läden und Co. an den Sonn- und landesweiten Feiertagen zudem ganz geschlossen.
Ausnahme für Kantone mit tiefer 7-Tage-Inzidenz
Die neue Regelung des Bundesrats sieht eine Ausnahme vor für Kantone mit einer günstigen epidemiologischen Lage. Sie dürfen die Sperrstunde bis 23 Uhr ausweiten. Das müssen wohl die zuständigen Regierungsräte entscheiden. Dafür gibt es drei Kriterien:
Einerseits muss der Reproduktionswert (auch R-Wert genannt) während mindestens sieben Tagen unter 1 liegen. Zweitens muss die 7-Tagesinzidenz während mindestens sieben Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegen. Das heisst, dass ein Kanton während sieben Tagen umgerechnet auf 100'000 Einwohner weniger Neuinfektionen verzeichnet als die Gesamtschweiz.
Als dritte Anforderung müssen im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein. Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.
Welche Kantone können hoffen?
Gemäss Patrick Mathys vom BAG unterschreiten derzeit sieben Kantone den R-Wert 1. Dies sind: Neuenburg, Waadt, Wallis, Freiburg, Genf, Obwalden und Jura.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell auch in den Kantonen Schaffhausen, Graubünden, Luzern, Bern, Appenzell Innerrhoden, Nidwalden und Zug unter dem Schweizer Mittelwert. Weil der R-Wert zu hoch ist, nützt ihnen das aber nichts.
Auf eine Ausnahme hoffen können also nur die Westschweizer Kantone sowie Obwalden.