Digitalisierungsschub für das Bundesgericht durch Corona-Krise
Das Bundesgericht in Lausanne will einen elektronischen Richterarbeitsplatz sowie elektronische Gerichtsdossiers einführen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesgericht will einen elektronischen Richterarbeitsplatz einrichten.
- Auch elektronische Gerichtsdossiers sollen eingeführt werden.
- Denn erst in rund 50 der 8000 Fälle pro Jahr arbeite man elektronisch.
Das Bundesgericht will einen elektronischen Richterarbeitsplatz sowie elektronische Gerichtsdossiers einführen. Dies sagte der Präsident des Bundesgerichts Ulrich Meyer den «Zeitungen der CH-Media» vom Montag. «Am Bundesgericht arbeiten wir immer noch mit Dossiers aus Papier», sagte er.
Erst in rund 50 der 8000 Fälle eines jeden Jahres würden die Beschwerden elektronisch über eine zertifizierte Plattform eingereicht, hiess es weiter.
Digitalisierung sei notwendig
Die Coronavirus-Krise habe zudem gezeigt, dass eine verstärkte Digitalisierung notwendig sei, betonte der Bundesgerichtspräsident. Das Projekt Justitia 4.0 sei bisher eine Wünschbarkeit gewesen - nunmehr werde das Projekt zur Notwendigkeit, sagte er.
Bereits im Dezember 2019 seien zudem alle Bundesrichter, die es gewünscht hätten, sowie der Informatikdienst und die Mitglieder des Generalsekretariats jeweils mit Laptops ausgerüstet worden. Richter war es daher möglich, auch während der Coronavirus-Krise einen Fernzugriff auf das System vorzunehmen, hiess es. «Die Krise löst einen Entwicklungsschub für die Digitalisierung am Bundesgericht aus», sagte er.
Urteile werden aber keine im Homeoffice gefällt, betonte Meyer gegenüber «CH-Media» weiter. Die Urteile würden aus staatspolitischen Gründen am Schluss immer auf Mon Repos in Lausanne oder im Gotthardgebäude in Luzern genehmigt und eröffnet, erklärte er. «Das Gericht ist nicht irgendein Betrieb, sondern auch ein Forum, in dessen Rahmen Meinungsbildung stattfindet.» So hiess es diesbezüglich vom Bundesgerichtspräsidenten als Erklärung.