Doch keine Förderung der Chancengleichheit bei Kleinkindern
Die Bildungskommission hat Pläne für die Erweiterung des Jugendförderungsgesetzes auf Kleinkinder abgelehnt. Und: Alternativen stossen auf finanzielle Probleme.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine einst geplante Förderung der Chancengleichheit bei Kleinkindern fällt vom Tisch.
- Die Massnahmen können dem Anliegen nicht gerecht werden, so die Begründung.
Die Bildungskommission des Nationalrats (WBK) hat ihre Meinung geändert. Sie will doch nicht, dass der Bund die Chancengleichheit von Kindern schon vor dem Kindergartenalter fördert. Sie beantragt ihrem Rat, einen angenommenen Vorstoss abzuschreiben.
Dieses Vorgehen ist aber umstritten. Die Kommission sprach sich mit 12 zu 10 Stimmen für die Abschreibung aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Zur Debatte steht eine parlamentarische Initiative des Berner SP-Nationalrats Matthias Aebischer. Die Bildungskommissionen beider Räte hatten diese angenommen.
Aebischer fordert eine Anpassung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes, das heute Kinder ab dem Kindergartenalter erfasst. Neu sollen Kinder ab Geburt zur Zielgruppe zählen. Oft würden die Weichen gerade in den frühen Jahren gestellt, schrieb Aebischer in seinem Vorstoss.
Mehrheit nicht mehr überzeugt
Als die WBK den Vorstoss annahm, schrieb sie, es sei wichtig, dass der Bund Massnahmen zur Förderung unterstützen könne. Das betreffe die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung. Nun ist die Mehrheit nicht mehr überzeugt, dass sich das Anliegen zweckmässig umsetzen lässt.
Abklärungen hätten gezeigt, dass die Ausweitung dem Charakter des Gesetzes nicht gerecht würde. Und: Dass das Anliegen der Initiative damit nicht ganzheitlich angegangen werden könne, schreibt die Kommission.
Alternative schwierig
Als Alternative prüfte sie eine punktuelle Unterstützung von Angeboten. Dieser Weg berge aber ein Finanzierungsproblem, argumentiert die WBK.
Entweder würden zusätzliche Gelder gesprochen, oder es werde eine kostenneutrale Umsetzung angestrebt. Diese würde zulasten der Unterstützung der heutigen Kinder- und Jugendförderung gehen.
Beides wolle die Kommission nicht, zumal der Bedarf nicht klar sei. Die Minderheit der Kommission widerspricht. Sie ist der Ansicht, dass dringender Handlungsbedarf besteht.