Gericht verurteilt Strippenzieher eines dubiosen Kunst-Deals
Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat die Verantwortlichen eines faulen Kunst-Deals wegen Betrugs verurteilt. Zwei Personen zockten zahlreiche Investoren ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Berner Wirtschaftsstrafgericht verurteilte zwei Betrüger wegen eines Kunst-Deals.
- Der Kopf des Duos erhielt eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe von über sechs Jahren.
- Der zweite Angeklagte wurde zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat heute Mittwoch zwei Verantwortliche eines Kunst-Deals wegen Betrugs verurteilt. Die Beiden hatten zahlreiche Investoren mit zwei angeblichen Meisterwerken der Malerei abgezockt
Der Kopf des Duos, ein Barbetreiber aus Zürich, erhielt vom Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Dazu kommt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken. Der zweite Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Ungleiches Abzocker-Duo
Auf den ersten Blick ein ungleiches Duo: ein markiger Barbetreiber und ein ebenso eloquenter wie eleganter Berner Geschäftsmann. Ihnen gemeinsam war, dass sie knapp bei Kasse waren und bei Investoren Geld auftrieben. Dies für einen angeblich kurz vor dem Abschluss stehenden, sensationellen Kunstkauf. Den Geldgebern würde ein satter Gewinn winken.
Aus immer neuen Gründen wurde der Kauf der beiden Bilder aber stets hinausgeschoben. Statt Geld zu erhalten, sahen sich die Geldgeber mit immer neuen Forderungen konfrontiert.
Vor Gericht beteuerte der Barbetreiber, ein klammer Zürcher Kunstliebhaber habe ihm die beiden Bilder überlassen. Er sehe sich als rechtmässigen Besitzer der beiden Bilder von Tizian und Rembrandt und habe sie für echt gehalten.
Die angeblichen Meisterwerke entpuppten sich jedoch als nicht sonderlich wertvoll. Der vermeintlich echte Rembrandt war wertlos, der ebenso vermeintlich echte Tizian kaum vom Meister selber gemalt.
Täter sahen sich vor Gericht als Opfer
Der Barbetreiber und der Geschäftsmann sahen sich vor Gericht denn auch eher als Opfer denn als Täter. Der einschlägig vorbestrafte Berner Geschäftsmann wies jegliche Schuld von sich. Er habe auch Geld in den Kunst-Deal investiert und sei geprellt worden. Der Barbetreiber habe alle hinters Licht geführt.
Dieser wiederum liess durchblicken, dass der Geschäftsmann in eigenem Namen mit den Geldgebern verhandelte. Er wisse nicht, ob der Geschäftsmann dabei Geld für sich abgezweigt habe.
Das Wirtschaftsstrafgericht hatte indessen ein dezidierte Meinung, wer Opfer und wer Täter ist. Ihr Fall belege den Wunsch der beiden, Wirklichkeit zu schaffen. Doch die Geschichten und die Realität klafften sehr weit auseinander. Der Fall zeige, was passiere, wenn man auf begabte Geschichtenerzähler hereinfalle.