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Ehefrau und Schwägerin erstochen - Beschuldigter vor Gericht Brugg

Keystone-SDA
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Brugg,

Vor dem Bezirksgericht Brugg AG steht ab heute Montag ein Mann, der im Januar 2018 in Hausen AG seine Frau und deren Schwester erstochen haben soll.

Strafvollzug
Der Bundesrat hat die Verordnung angepasst, die ab 1. Juli 2025 vorsieht, dass Freiheitsstrafen nach Jugend- und Erwachsenenstrafrecht getrennt vollzogen werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 57-Jähriger steht in Brugg AG vor Gericht.
  • Er soll seine Ehefrau und seine Schwägerin ermordet haben.
  • Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe.

Die vorab veröffentlichte Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gibt praktisch keine Details über den Beschuldigten und die Opfer preis. Gemäss früheren Angaben der Oberstaatsanwaltschaft Aargau ist der Angeklagte mittlerweile 57 Jahre alt und stammt aus dem Kosovo.

Er befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. Bei den Opfern handelt es sich um seine 38-jährige Ehefrau und um deren 31-jährige Schwester.

Lebenslange Freiheitsstrafe gefordert

Der Staatsanwalt beantragt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes, eventuell eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung. Nach Verbüssung der Strafe sei der Mann für 15 Jahre des Landes zu verweisen und dies im Schengener Informationssystem (SIS) einzutragen. Dies bedeutet eine Sperre für den gesamten Schengen-Raum.

Anzeige wegen häuslicher Gewalt

Gemäss Staatsanwalt hatte die Ehefrau rund ein Jahr vor der Bluttat ihren Ehemann wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Offenbar hatte sie genug von seinen Gewaltausbrüchen, Beschimpfungen und seiner kontrollierenden, einengenden Art - sie wollte die Scheidung.

Dies hätte für den Ehemann laut Anklageschrift erstens finanzielle Nachteile gehabt, zweitens hätte er die Obhut über die Kinder verlieren können, und drittens drohte «ein innerfamiliärer und gesellschaftlicher Gesichtsverlust». Er beabsichtigte, die Scheidung zu verhindern.

Weil er zudem den Verdacht hegte, seine Frau gehe fremd, installierte er - immer gemäss Anklage - heimlich an versteckter Stelle in ihrem Auto ein Mobiltelefon. Mit einer Ortungs-App beobachtete er nun, wo die Frau hinfuhr. Er fuhr auch selber zu diesen Standorten, um sicher zu sein, dass er sich nicht täuschte.

Am 30. Dezember 2017 stellte er fest, dass sich die Frau in einer leerstehenden Liegenschaft mit einem Mann traf, den er kannte. In der Silvesternacht fuhr die Frau unter dem Vorwand, ihre Schwester nach einer Autopanne abholen zu wollen, in einen Club, und am Nachmittag des 6. Januar fuhr sie wieder zu einem Treffen in das leere Haus.

Frau im Bett erstochen

Am Montag, dem 8. Januar 2018, als die Kinder zum ersten Schultag nach den Weihnachtsferien aufgebrochen waren, tötete der Beschuldigte gemäss Anklage seine Ehefrau, die noch im Bett lag, indem er ihr ein langes, spitzes Messer zweimal in den Oberkörper stiess.

Anschliessend erstach er auch seine Schwägerin, die im Kinderzimmer übernachtet hatte. Damit beseitigte er «eine für ihn lästige Zeugin und verhasste Verbündete seiner Ehefrau», schreibt der Staatsanwalt. Dann habe er der Schwägerin ein Küchenmesser in die Hand gelegt und sich selbst Stichverletzungen zugefügt, um einen Angriff der Frauen beziehungsweise eine Notwehrsituation zu suggerieren.

Nach der Tat brachte er der Nachbarin Geld für die Kinder und bat seinen ältesten Sohn aus erster Ehe, sich um die Kinder zu kümmern. Dann rief er seinen Anwalt an, damit dieser die Polizei benachrichtigte. Noch am gleichen Tag wurde von der Polizei festgenommen.

Das Bezirksgericht Brugg verhandelt den Mordprozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen in der Mehrzweckhalle Hausen. Der Prozess war im November kurzfristig verschoben worden: Eine Person aus den Reihen der Parteien war positiv auf Covid-19 getestet worden.

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