Ehemaliger FC Luzern-Präsident zu Busse verurteilt
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat den Ex-FCL-Präsidenten wegen Ungehorsams verurteilt – er erhält eine Busse von 2000 Franken. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung gegen den ehemaligen FCL-Präsidenten abgeschlossen und ihn wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Untersuchung habe gezeigt, dass der damalige FCL-Präsident Stefan Wolf es im letzten Herbst versäumte, bei der Eingangskontrolle Stichprobenkontrollen bei den Matchbesuchern durchzuführen und verbotene Gegenstände abzunehmen. Dadurch habe er koordinierte Fanaktionen ermöglicht, die hätten verhindert werden können, so die Luzerner Staatsanwaltschaft.
Fussballspiel endet in Ausschreitungen
Nach dem Fussballspiel YB gegen den FC Luzern kam es am 19. Oktober 2024 in Bern zu Ausschreitungen. Darauf erteilte die Luzerner Polizei eine Massnahme der Stufe 3 beim sogenannten Kaskadenmodell der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD). Diese Massnahme verbot koordinierte Fanaktionen für das Spiel FC Luzern gegen Yverdon eine Woche später.
Am 26. Oktober erfolgte der Einlass der FCL-Fans aber ohne jegliche Kontrolle, es kam zu verbotenen «koordinierten Fanaktionen», so die Staatsanwaltschaft.
Neben der Busse muss der ehemalige FCL-Präsident amtliche Gebühren von 620 Franken berappen.