Ehemaliges Rockerbanden-Mitglied steht vor Zürcher Obergericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Vor dem Zürcher Obergericht steht am heutigen Freitag ein 35-jähriger Mann, der Mitglied der Rockerbande «Black Jackets» und der Hooligan-Gruppierung «Zürichs kranke Horde» war. Er war zudem an den Krawallen am Cupfinal in Bern im Jahr 2014 beteiligt.

Zürich
In allen Zürcher Gemeinden soll die Asylquote erhöht werden. - keystone

Das Verfahren bezieht sich auf Vorfälle in den Jahren 2013 bis 2015. Als Mitglied der Rockerbande «Black Jackets» war der Beschuldigte massgeblich an brutalen Prügeleien beteiligt, bei denen die Opfer spitalreif geschlagen wurden.

Im April 2014 war er ausserdem bei den Krawallen am Cupfinal in Bern dabei. Der Beschuldigte lief zuvorderst und maskiert beim Marsch von FCZ-Anhängern zum Stadion mit. Dass es unterwegs zu Sachbeschädigungen kam, kümmerte ihn nicht.

Als den vermummten Fans der Eintritt ins Stadion verwehrt wurde, kam es zu Ausschreitungen. Der heute 35-Jährige rannte vor der Polizei weg und überquerte auf seiner Flucht zweimal die Autobahn. Damit brachte er nicht nur sich selber in Gefahr. Kurz darauf wurde er von der Polizei festgenommen.

Vor dem Bezirksgericht Zürich hatte er sich im Mai 2018 reuig gezeigt. Er habe sich geändert, beteuerte er. Früher sei er «Black Jackets»-Mitglied in Zürich gewesen. Zudem habe er bei der europaweit bekannten Hooligan-Gruppierung «Zürichs kranke Horde» mitgemacht, die gezielt die Auseinandersetzung mit anderen Hooligan-Gruppen suche. Dies alles würde er niemals wieder tun.

Seine frühere Gewalttätigkeit und spätere Läuterung erklärte der Beschuldigte medizinisch: In seinem Gehirn war hinter seiner Stirn jahrelang ein Tumor gewachsen. Laut Gutachten kann dies die Persönlichkeit und das Sozialverhalten beeinflussen. 2015 wurde die Geschwulst herausoperiert.

Das Bezirksgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Es verurteilte ihn wegen Landfriedensbruchs, Gewalt und Drohung gegen Beamte und weiterer Delikte zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Von den zwei Jahren sollte er acht Monate absitzen. Mit dem Strafmass ging das Bezirksgericht damals sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.

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