Mord

Ehemann in Genf schuldig der fahrlässigen Tötung

Keystone-SDA
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Genève,

Ein Genfer Gericht hat einen Mann (72) in der Berufung des Mordes an seiner Frau freigesprochen. Der Unfall beim Sexspiel war aber fahrlässige Tötung.

Justiz
Die russische Justiz fordert für Laurent Vinatier eine Haftstrafe von drei Jahren wegen fehlender Registrierung als «ausländischer Agent». (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 72-Jähriger in Genf war wegen Mordes an seiner Frau angeklagt.
  • Das Gericht hat ihn aber stattdessen der fahrlässigen Tötung verurteilt.
  • Die 66-Jährige sei bei einem Sex-Spiel erstickt.

Die Genfer Justiz hat einen 72-Jährigen in der Berufung freigesprochen. Er war wegen Mordes an seiner Frau im Jahr 2016 angeklagt. Der Mann erhielt am Donnerstag aber drei Jahre Haft mit Teilbewährung für einen angeblichen Unfall beim Sexspiel.

In erster Instanz war der heute 72-jährige Geschäftsmann für schuldig befunden worden, seine Frau durch Ersticken getötet zu haben. Er war zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Die Tat hatte sich im Februar 2016 in der Wohnung der damals 66-jährigen Ehefrau ereignet.

Der Angeklagte hatte behauptet, sie sei aufgrund eines Schwächeanfalls eines natürlichen Todes gestorben. Er hatte erklärt, dass er sie auf dem Badezimmerboden gefunden und in Panik ins Schlafzimmer und aufs Bett gezogen habe.

Mann schwieg aus Scham wegen Sex-Spiel

Kurz vor seinem Berufungsverfahren, das vergangene Woche stattfand, hatte der Mann der Justiz eine neue Erklärung geliefert. Seiner Meinung nach war der Tod seiner Frau das Ergebnis eines erotischen Erstickungsspiels, das schief gelaufen war. Er habe aus Scham nicht darüber sprechen können.

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