Einheitliche Erfassung von Krebsdiagnosen für gezieltere Versorgung

Keystone-SDA
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Bern,

Ab dem Jahr 2020 müssen die Daten zu Krebsdiagnosen an kantonale Krebsregister oder ans Kinderkrebsregister gemeldet werden.

Ab dem 1. Januar 2020 werden Daten zu Krebserkrankungen einheitlich erfasst werden müssen. Damit soll eine bessere Versorgung gewährleistet werden. (Symbolbild)
Ab dem 1. Januar 2020 werden Daten zu Krebserkrankungen einheitlich erfasst werden müssen. Damit soll eine bessere Versorgung gewährleistet werden. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/EQ IMAGES/MELANIE DUCHENE

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem neuen Jahr werden die Daten zu Krebsdiagnosen an Katonale Register gemeldet.
  • Das Register ist für die Krebsliga als Betroffenenorganisation ein wichtiges Anliegen.

Die Versorgung von Krebspatienten soll besser geplant werden können. Ab dem Jahr 2020 müssen dafür die Daten zu Krebsdiagnosen an kantonale Krebsregister oder ans Kinderkrebsregister gemeldet werden. Die Krebsliga hat sich zwanzig Jahre für dieses Register eingesetzt.

Das Register sei für die Krebsliga als Betroffenenorganisation ein wichtiges Anliegen, schreibt diese in einer Mitteilung.

«Dank diesen Daten können die Ursachen von Krebserkrankungen besser verstanden werden», lässt sich Rolf Marti, Leiter Forschung, Innovation und Entwicklung, zitieren. Zudem könnten Früherkennungsmassnahmen gezielter geplant und überprüft sowie Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität gezogen werden.

Kantone müssen Register führen

Die Pflicht zur Registrierung der Krebsfälle wird am 1. Januar 2020 mit dem Krebsregistrierungsgesetz (KRG) in Kraft treten und gilt etwa für Ärzte, Laboratorien und Spitäler. Das Bundesgesetz verpflichtet zudem die Kantone, ein solches Register zu führen. Diese kantonalen Register werden von den Kantonen finanziert.

Die gemeldeten Daten werden von der Nationalen Krebsregistrierungsstelle (NKRS) und dem Schweizer Kinderkrebsregister (KIKR) harmonisiert und standardisiert. In einem jährlichen Krebsmonitoring und in vertiefenden Berichten werden die Daten ausgewertet. Zusammen mit den Fachstellen werden die NKRS und das KIKR Krebsstatistiken und Gesundheitsberichterstattungen erstellen. Für das KIKR ist ab 2020 die Universität Bern verantwortlich.

Um den Schutz der Daten müssen sich Patientinnen und Patienten nicht sorgen. Dieser ist gemäss Mitteilung der Krebsliga durch das Krebsregistrierungsgesetz sowie das Datenschutzgesetz gewährleistet. Zudem dürfen nur Mitarbeitende der Krebsregister, die der Schweigepflicht unterliegen, Zugang zu den Daten haben und personenbezogene Angaben bearbeiten und registrieren. Eine weitere Auswertung erfolge anschliessend mit verschlüsselten Daten.

Patienten entscheiden

Weiter haben behandelnde ärztliche Fachpersonen die Pflicht, Patientinnen und Patienten darüber zu informieren, dass Daten zu ihrer Erkrankung im Register erfasst werden und dass sie die Möglichkeit haben, dieser Registrierung zu widersprechen. Patientinnen und Patienten haben zudem das Recht, zu erfahren, ob und welche Daten über sie registriert werden.

Mit Krebsregistern lassen sich die Häufigkeit und Verteilung von Krebserkrankungen in der Bevölkerung bestimmen. Sie liefern Angaben über Tumorarten und deren Behandlungen. Das Register soll die nötige Datengrundlage schaffen, um die Entwicklung von Krebserkrankungen zu beobachten sowie die Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität auszuwerten. So können Risikogruppen ermittelt, Behandlungen optimiert und vermutete Krebsursachen erforscht werden.

Das KRG schreibt genau vor, zu welchen Krebserkrankungen welche Daten zu erheben, zu registrieren und auszuwerten sind. Darüber hinaus erteilt das neue Bundesgesetz den Kantonen auch die Kompetenz, die Erhebung weiterer Daten zu Krebserkrankungen vorzuschreiben.

40'500 Krebsfälle diagnostiziert

Pro Jahr werden in der Schweiz mehr als 40'500 neue Krebsfälle diagnostiziert. Das entspricht rund 2000 Fällen mehr als fünf Jahre davor. Der Anstieg ist aber in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Bevölkerung immer älter wird. Das Krebsrisiko ist hingegen nicht angestiegen. Das Risiko, an Krebs zu sterben, ist gemäss des Bundesamts für Statistik sogar zurückgegangen.

Innerhalb von dreissig Jahren ist die standardisierte Sterberate bei den Frauen um 27 Prozent und bei den Männern um 37 Prozent gesunken. Das bedeutet, dass das Risiko für eine Frau, an Krebs zu sterben, heute um ein Viertel tiefer ist als für eine Frau der gleichen Altersklasse vor dreissig Jahren. Bei den Männern macht der Unterschied sogar über einen Drittel aus.

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