Energiekommission will Übergangslösung für Einspeisevergütung

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Bern,

Erneuerbare Energien sollen auch nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung Ende 2022 vom Bund gefördert werden. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) schlägt ihrem Rat als Übergangslösung Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent vor.

Es bleibt dabei: Der Bundesrat will den Strommarkt auch für Haushalte öffnen. (Themenbild)
Es bleibt dabei: Der Bundesrat will den Strommarkt auch für Haushalte öffnen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Erneuerbare Energien sollen auch nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung Ende 2022 vom Bund gefördert werden. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) schlägt ihrem Rat als Übergangslösung Investitionsbeiträge von bis zu 60 Prozent vor.

Das grösste Potenzial sieht die Kommission bei der Sonnenenergie ohne Eigenverbrauch, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Photovoltaikanlagen werden heute nur mit 30 Prozent der Investitionskosten gefördert, was gemäss der Urek nicht ausreicht.

Verlängerung der Marktprämie

Die Höhe der Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen soll in Auktionen ermittelt werden. Das lehnt eine Kommissionsminderheit ab. Neben der Sonnenenergie will die Kommission alle erneuerbaren Energien mit Investitionshilfen fördern.

Für Wasserkraftwerke soll es weiterhin Investitionsbeiträge geben. Dazu legte die Urek Grenzen fest: Neue Anlagen erhalten höchstens 60 Prozent und der Beitrag für Erneuerungen ist auf 40 Prozent beschränkt. Für Windenergie- und Geothermieanlagen liegt der Plafond ebenfalls bei 60 Prozent.

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Bohrturm auf der Geothermie-Anlage. (Archivbild). - Community

Mit 16 zu 9 Stimmen hiess die Urek-N die Verlängerung der Marktprämie für die Grosswasserkraft gut. Diese soll erst 2031 und nicht wie vorgesehen 2022 auslaufen. Die Betreiber können damit weiterhin Beiträge beantragen, wenn sie ihren Strom am Markt nachweislich unter den Gestehungskosten absetzen müssen.

Mit Stichentscheid des Präsidenten Bastien Girod (Grüne/ZH) stimmte die Kommission der Weiterführung einer Regel zu, welche es den Netzbetreibern erlaubt, die Gestehungskosten des Stroms aus erneuerbaren Quellen voll in die Tarife einzurechnen.

Förderung für Energiequellen

Die Biomasse als wichtiger Pfeiler der Energiewende will die Urek mit einem Betriebskostenbeitrag fördern. Dazu nahm sie einen neuen Artikel in den Erlassentwurf auf. Grund sind die höheren Kosten der Stromerzeugung aus Holz und Biogas. Das soll bestehende Anlagen sichern und zum Zubau animieren. Biomassenanlagen tragen besonders im Winterhalbjahr zur Versorgungssicherheit bei.

Für den Ausbau der Biomasse unterstützt die Kommission mit 13 zu 6 Stimmen eine Motion, welche eine Förderung dieser Energiequelle nicht nur für die Stromerzeugung sondern auch etwa für Fernwärme oder Treibstoff verlangt. Die dafür nötigen Grundlagen sollen unter anderem im Raumplanungs- und im Landwirtschaftsgesetz geschaffen werden.

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Eine Solaranlage. (Symbolbild) - Keystone

Im weiteren befasste sich die Kommission mit dem Lachgasaustritt beim Walliser Werk des Chemie- und Pharmakonzerns Lonza. Der Vorfall habe Lücken in der Regulierung der Treibhausgase aufgezeigt. Die Verwaltung arbeite indessen an einer Verordnungsänderung, um besser gegen neu entdeckte Lachgasquellen vorgehen zu können.

Zudem begrüsst das Gremium die geplante Überprüfung beim Bezug kostenloser Emissionsrechte. Dass die Verwaltung die Lonza dazu bringen will, den allfälligen Gewinn aus solchen Emissionsrechten für Umweltprojekte einzusetzen, begrüsst die Urek ebenfalls.

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