Erneut «KN95»-Maske wegen ungenügender Schutzwirkung zurückgerufen
Erneut muss in der Schweiz eine Atemschutzmaske mit der Bezeichnung «KN95» wegen ungenügender Schutzwirkung zurückgerufen werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Erneut muss eine Schutzmaske wegen ungenügender Schutzwirkung zurückgerufen werden.
- Es handelt sich um eine Maske mit der Bezeichnung «KN95»
Die Maske mit der Bezeichnung «KN95», welche von der Firma e + h Services vertrieben wird, muss zurückgerufen werden.
Bei einer Marktkontrolle habe die Suva festgestellt, dass für die Verwenderinnen und Verwender der Maske «wegen ungenügender und falsch deklarierter Schutzwirkung eine Gesundheitsgefährdung ausgehe», teilte das Eidg. Büro für Konsumentenfragen am Montag mit. Es bestehe das Risiko, gegen irreversible Gesundheitsschäden ungenügend geschützt zu sein.
Maske lässt zu wenig Luft durch
Vom Produktrückruf betroffen ist die im Eisenwarenfachhandel erhältliche Atemschutzmaske mit Bezeichnung «KN95» und Artikelnummer 2581098. Nach Angaben von e + h Services lässt die Maske zu wenig Luft durch und muss deshalb vom Markt genommen werden.
Andere «KN95»-Masken seien vom Rückruf nicht betroffen, schrieb das Eidg. Büro für Konsumentenfragen weiter. Die Kunden könnten die betroffenen Masken gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Im September hatte Aristos International GmbH die «KN95»-Maske des Hersteller Huihong zurückgezogen, Anfang Oktober die Firma Prowork Tools Handels & Vertriebs GmbH die «KN95/CE FFP2 Face Mask» des Herstellers Anhui Qingqing Labor Mask Co., Ltd.