Ex-Geschäftsführer der Milchgold Käse AG wegen Betrugs angeklagt
Der ehemalige Geschäftsführer der Milchgold Käse AG wurde von der Aargauer Staatsanwaltschaft angeklagt. Grund ist gewerbsmässiger Betrug.
Das Wichtigste in Kürze
- Der ehemalige Geschäftsführer der Milchgold Käse AG wurde angeklagt.
- Der Ankläger ist die Aargauer Staatsanwaltschaft, der Grund ist gewerbsmässiger Betrug.
- Eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten und davon 10 Monate unbedingt ist beantragt.
Der ehemalige Geschäftsführer der Milchgold Käse AG ist von der Aargauer Staatsanwaltschaft angeklagt worden. Beantragt wird eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 10 Monate unbedingt.
Die Anklage wurde im abgekürzten Verfahren erhoben. Neben gewerbsmässigem Betrug und Urkundenfälschung werden dem Angeklagten gewerbsmässiges Vergehen gegen das Landwirtschaftsgesetz und gewerbsmässiger betrügerischer Markengebrauch vorgeworfen.
Zwischen 2012 und 2017 habe der Angeklagte falsche Mengen an eingekaufter und verkäster Milch gemeldet. Er meldete eine 68-mal höhere Menge, als tatsächlich der Fall war, wie die Staatsanwaltschaft anklagt. Dadurch erhielt die Milchgold Käse AG zu hohe Verkäsungszulagen ausbezahlt.
1958 Einzelfälle
Insgesamt wurde in 1958 Einzelfällen eine höhere Milchmenge gemeldet, als die betreffenden Landwirte tatsächlich geliefert hatten. Dadurch erhielt die Milchgold insgesamt knapp 1,1 Millionen Franken Verkäsungszulagen zu Unrecht. Die zu viel erhaltenen Verkäsungszulagen hat die Milchgold im August 2018 zurückbezahlt.
Die kantonale Staatsanwaltschaft hat gemäss einer Mitteilung vom Montag noch weitere Vorwürfe: Zwischen 2012 und 2017 habe der Angeklagte über 2000 Tonnen Käse unter der geschützten Ursprungsbezeichnung Emmentaler AOP produziert. Diese brachte er auch in Verkehr.
Die AOP-Produktion erfolgte, obwohl die Bestimmungen des Pflichtenhefts des Bundesamts für Landwirtschaft für Emmentaler AOP nicht eingehalten wurden. Konkret hatte die Milchgold die Milch nicht täglich, sondern nur jeden zweiten Tag abholen lassen. Deshalb war die zur Emmentaler AOP Herstellung verwendete Milch älter als die nach Pflichtenheft höchstens erlaubten 24 Stunden.
10 von 30 Monaten unbedingt
Der Beschuldigte ist geständig und anerkennt die ihm vorgehaltenen Sachverhalte vollumfänglich. Die kantonale Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, davon 10 Monate unbedingt und eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen. Die Anklage ist am Bezirksgericht Muri hängig. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.