Manuele Bertoli (SP) und ein Parteikollege reichen Beschwerde beim Bundesgericht gegen Tessiner Budget 2024 ein.
Tessin
Der Tessiner Ex-Regierungsrat Manuele Bertoli. (Archivbild) - keystone

Der ehemalige Tessiner Regierungsrat Manuele Bertoli (SP) hat gemeinsam mit einem Parteikollegen und Gewerkschaftssekretär beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Kantonsbudget 2024 eingereicht. Das Budget soll unzulässigerweise zwei Bestimmungen enthalten, die nicht dem Referendum unterliegen. Die beiden Bestimmungen seien von der vorberatenden Geschäfts- und Finanzprüfungskommission hinzugefügt worden, schreiben die Beschwerdeführer in einem Communiqué.

Mit dem Gutheissen des Budgets 2024 in dieser Form habe das Kantonsparlament den Tessinerinnen und Tessinern ein verfassungsmässiges Grundrecht vorenthalten. Deshalb verlangen die beiden Politiker die Aufhebung der zwei Bestimmungen.

Die Bestimmungen betreffen die Kosten im Asylwesen sowie die Personalpolitik bei den Kantonsangestellten. Das Bundesgericht hat den Eingang der Beschwerde gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestätigt.

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