Aargauer Feuerwehren: Mit 60 Jahren ist Schluss
Im Aargau bleibt das Ausscheiden aus der Feuerwehr mit 60 Jahren Pflicht, nachdem der Grosse Rat eine FDP-Motion zur Lockerung dieser Regel klar abgelehnt hat.

Im Kanton Aargau scheiden Angehörige der Feuerwehr bei Vollendung des 60. Altersjahres weiterhin aus dem aktiven Dienst aus. Der Grosse Rat lehnte eine FDP-Motion klar ab, der die «Altersguillotine» lockern wollte. Die Feuerwehren haben keinen Personalmangel.
Das Parlament versenkte die Motion am Dienstag mit 100 zu 30 Stimmen. Auch der Regierungsrat lehnte das Anliegen ab. Einzig die FDP sprach sich für die Motion aus. Die SVP wies darauf hin, dass auch die Feuerwehren selbst gegen eine Lockerung der Altersgrenze seien.
Funktionsfähiges Milizsystem im Aargau
Im Aargau leisten rund 10'850 Angehörige der Feuerwehr einen aktiven Dienst im Milizsystem. Rund 900 Angehörige treten jährlich aus dem Korps aus.
Genau gleich viele Personen absolvieren jedes Jahr einen zweitägigen Einführungskurs. Das Feuerwehrwesen im Aargau funktioniere vorbildlich und sei besser als in der ganzen Schweiz, sagte Regierungsrat Jean-Pierre Gallati (SVP).

Die Gemeinden sind verpflichtet, die ihren Verhältnissen entsprechende Organisation der Feuerwehr und die nötigen Lösch- und Rettungseinrichtungen auf ihre Kosten zu schaffen. Für den guten Stand des Feuerwehrwesens ist der Gemeinderat verantwortlich.
Feuerwehrpflicht im Kanton Aargau
Im Kanton sind Personen im Alter von 20 bis 44 Jahren feuerwehrpflichtig. Zur Sicherstellung der ersten Hilfe kann die Gemeindeversammlung beziehungsweise der Einwohnerrat die Feuerwehrpflicht bis zum 50. Altersjahr ausdehnen oder, wenn ein ausreichender Bestand der Feuerwehr gesichert ist, auf 42 Jahre herabsetzen.