Fehraltorf ZH: Deshalb gibt es weiterhin keine Pferderennen!

Gerrit Fredrich
Gerrit Fredrich

Pfäffikon,

Das Baurekursgericht hat die Pläne für eine Pferderennbahn in Fehraltorf ZH gestoppt. Die Zukunft der traditionellen Osterrennen ist somit ungewiss.

Pferderennbahn in Fehraltorf ZH
Das Baurekursgericht hat die Pläne für eine Pferderennbahn in Fehraltorf ZH gestoppt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die beliebten Osterrennen in Fehraltorf ZH können weiterhin nicht stattfinden.
  • Das Baurekursgericht hat Pläne für einen kommunalen Werkplan gestoppt.
  • Dadurch bleibt die Zukunft des beliebten Events ungewiss.

Die Gemeinde Fehraltorf ZH erleidet einen Rückschlag hinsichtlich ihrer Pläne für die Pferdesportanlage Barmatt.

Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, hat das Baurekursgericht die Integrierung des Rennbahn-Geländes in einen kommunalen Werkplan abgelehnt.

Zuvor hatte auch schon die kantonale Baudirektion ein negatives Urteil gefällt. Die Zukunft der beliebten Osterrennen bleibt somit ungewiss.

Hoffst du, dass das Pferderennen bald wieder stattfinden kann?

Das Gelände, auf dem die Pferderennen stets stattfanden, gehört fünf verschiedenen Eignern. Einer von diesen pflügte 2021 sein Stück Land um – für Pferderennen ist dieses seitdem unbrauchbar.

Eigner und Landwirt Hanspeter Bachofen begründete dies damals gegenüber der Zeitung mit wirtschaftlichem Druck.

Osterrennen in Fehraltorf
Die traditionellen Osterrennen in Fehraltorf fanden das letze Mal 2019 statt. (Symbolbild) - keystone

Der Werkplan, den die Gemeinde Fehraltorf plante, sollte eine Basis bieten für eine potenzielle Enteignung.

Dieser dürfe aber nur der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dienen. Ein Pferderennen falle nicht in diese Kategorie, so die kantonale Baudirektion. Das Baurekursgericht stimmt dieser Einschätzung zu.

Zieht Gemeinde vor Verwaltungsgericht?

Die traditionellen Osterrennen in Fehraltorf fanden das letze Mal 2019 statt. Bevor Landwirt Bachofen sein Land umackerte, sorgte Covid zweimal für Absagen.

Das letzte Wort in dieser Angelegenheit dürfte noch nicht gesprochen sein. Für die Gemeinde bietet sich noch die Möglichkeit, vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.

Ob sie von diesem Recht jedoch Gebrauch machen wird, ist aktuell noch ungewiss.

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