Ferien 2025: Das solltest Du vor der nächsten Abreise wissen!
Zahlreiche Länder ändern die Einreisebestimmungen und Gebührenordnungen im neuen Jahr – das solltest Du vor der nächsten Abreise wissen.
Das Wichtigste in Kürze
- Hast du für 2025 einen Trip geplant? Es gibt einige Dinge, die du wissen solltest.
- Zahlreiche Länder haben nämlich ihre Einreisebestimmungen und Gebührenordnungen geändert.
- Auch für Schweizer Einkaufstouristen gibt es einige Änderungen zu beachten.
Im neuen Jahr müssen sich Schweizer Reisende auf einige Änderungen gefasst machen. Hier stellen wir die wichtigsten Punkte und Neuerungen zusammen.
Wertfreigrenze: Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland einkaufen, müssen die neue Wertfreigrenze beachten. Lag die Obergrenze bisher bei 300 Franken pro Person und Tag, können ab dem 1. Januar 2025 nur noch für 150 Franken Waren für den privaten Gebrauch mehrwertsteuerfrei eingeführt werden.
Die neue Regelung betrifft nicht nur Einkaufstouristen, die mit dem Auto in den Nachbarländern shoppen, sondern auch Flugreisende, die aus dem Ausland in die Schweiz zurückkehren.
Für die Gewährung der Wertfreigrenze werden alle mitgeführten Waren berücksichtigt – auch zollfreie Lebensmittel, Tabakfabrikate, alkoholische Getränke, Haustiere und im Ausland ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am eigenen Fahrzeug.
Umweltkostenzuschlag: Ab Januar müssen Reisende für Flüge mit Airlines des Lufthansa-Konzerns einen Umweltkostenzuschlag zahlen. Für Kurz- und Mittelstreckenflüge in der Economy Class fällt ein Zuschlag von 1 bis 5 Franken an. Für Langstreckenflüge in der Economy Class werden zwischen 6 und 12 Franken fällig. Bei Langstreckenflügen in der First Class beträgt der Zuschlag zwischen 36 und 72 Franken.
Änderungen in den Reiseländern
Bulgarien, Rumänien: Wer mit dem Auto oder dem Zug reiste, musste bislang an der Grenze zu Bulgarien und Rumänien den Ausweis vorzeigen. Das ändert sich ab 2025. Rumänien und Bulgarien treten dem Schengen-Raum bei.
China: Schweizer Touristen können China ohne Visum für Aufenthalte bis zu 30 Tagen besuchen.
Frankreich: In Frankreich wird in den kommenden Jahren das Mautsystem schrittweise umgestellt. Künftig können Mautgebühren nur noch elektronisch über das «Free Flow»-System bezahlt werden.
Die sogenannte Zones à Trafic Limité (ZTL), die man bereits aus Italien kennt, wird schrittweise eingeführt. Bis Ende März gilt noch die Testphase – ab April 2025 gilt die ZTL von 0 bis 24 Uhr.
Griechenland: Ab 2025 zahlen Kreuzfahrtpassagiere in stark frequentieren Häfen wie Santorini und Mykonos eine neue Gebühr – 20 Euro pro Person in der Hauptsaison (Juni bis September), 10 Euro in der Zwischensaison (April, Mai, Oktober), 4 Euro in der Nebensaison (November bis März).
Grossbritannien: Ab dem 2. April 2025 benötigen Reisende nach Grossbritannien eine kostenpflichtige digitale Einreisegenehmigung (ETA). Die Beantragung erfolgt am besten über die UK ETA App. Die Kosten betragen 10 Pfund (11,20 Franken) und die Beantragung ist ab dem 5. März 2025 möglich.
Italien:
• Galt der 5-Euro-Eintritt in Venedig bisher an 29 Tagen, gilt die Gebühr im neuen Jahr an 54 Tagen, wenn der Besuch vier Tage im Voraus gebucht wird. Weniger als vier Tage vor dem Besuch verdoppelt sich die Gebühr für Tagestouristen auf 10 Euro.
• Autofahrer aufgepasst: neu müssen sie in Italien 250 Euro Busse bezahlen, wenn sie mit dem Smartphone in der Hand beim Fahren erwischt werden. Wiederholungstäter müssen bis zu 1400 Euro bezahlen und den Führerausweis für drei Monate abgeben.
• Ein Besuch am Trevi-Brunnen in Rom ist nur höchstens 400 Personen gleichzeitig erlaubt. Die neuen Zugangsbeschränkungen gelten von 9 bis 21 Uhr. Montags und freitags ist der Zugang erst ab 11 Uhr möglich, damit die Münzen aus dem Becken geholt werden können. Eintrittskarten sind bislang nicht geplant
Kroatien: Reisende müssen sich bei Kroatien-Ferien mit dem Auto künftig an ein neues Mautsystem gewöhnen. Die Autobahnmaut wird ab 2025 digital, Mautstationen werden überflüssig.
Mexiko: Ab 2025 wird für jeden Passagier, der im Rahmen einer Kreuzfahrt in Mexiko an Land geht, eine Steuer von 42 Dollar erhoben. Bisher waren Kreuzfahrtpassagiere von dieser Abgabe befreit, da sie nicht an Land übernachteten.
Malediven: Im Jahr 2025 tritt auf den Malediven ein vollständiges Verbot von elektronischen Zigaretten und Dampfgeräten in Kraft. Zuwiderhandelnde müssen mit hohen Geldstrafen rechnen, wenn sie diese Geräte illegal einführen oder verwenden.
Namibia: Ab dem 1. April 2025 ist für Schweizer Staatsbürger ein Visum erforderlich.
Niederlande: Bisher war das niederländische Autobahnnetz vollständig kostenlos. Mitte Dezember 2024 wurde jedoch ein neuer Autobahnabschnitt eingeführt, der nach dem Free-Flow-Prinzip funktioniert. Dieses barrierefreie System erlaubt es den Nutzern, ihre Fahrten automatisch über mit Sensoren ausgestattete Portale zu bezahlen.
Österreich: Die Jahresvignette für Autos kostet in Österreich neu 103.80 Euro – ein Anstieg von sieben Prozent gegenüber 2024. Das Ein-Tages-Pickerl für Autos verteuert sich um acht Prozent und kostet neu 9.30 Euro. Auch die 10-Tages-Vignette wird teurer: Statt 11.70 Euro sind künftig 12.40 Euro zu zahlen.
Polen: Ab 1. Juli 2025 wird in Krakau eine Umweltzone eingeführt.
Schweiz: Auf Autobahnen darf ab dem 1. März 2025 der Autobahnpilot verwendet werden, sofern das Fahrzeug über einen genehmigten Autobahnpiloten verfügt. Bei Aktivierung kann das Lenkrad losgelassen werden. Die Lenkerinnen und Lenker müssen aber jederzeit bereit sein, das Fahrzeug wieder selbst zu fahren, wenn sie durch das System dazu aufgefordert werden.
Südkorea: Ab dem 1. Januar 2025 wird das elektronische Formular K-ETA für alle Reisenden verpflichtend. Dieses Formular muss vor der Abreise online ausgefüllt werden.
Thailand: Neu sollte ab 2025 für Aufenthalte von bis zu 60 Tagen in Thailand eine Elektronische Reisegenehmigung (ETA) erforderlich sein, die auf bis zu 90 Tage verlängert werden kann. Vorerst ist die Genehmigung aber noch nicht in Kraft (Update, 3.1.2025).
Tunesien: Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Schweizerinnen und Schweizer mit einem Personalausweis nach Tunesien einreisen. Danach benötigen Feriengäste einen Reisepass sowie einen Nachweis für eine Hotelreservierung wie auch ein Rückflugticket.
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Hinweis: Dieser Artikel wurde zuerst im Reise-Newsportal «Travelnews.ch» publiziert.