Flüchtlingshilfe fordert mehr Resettlement und Familiennachzug
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH will, dass die Schweiz UNHCR-Resettlement-Programm aktiver wird. Afghanische Flüchtlinge sollen besser geschützt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz soll sich mehr um die Sicherheit von afghanischen Flüchtlingen bemühen.
- Dies fordert die Schweizerische Flüchtlingshilfe SFH in einem Schreiben an den Bundesrat.
- So sollen unter anderem Resettlement und Familiennachzug gefördert werden.
Die Schweiz soll beim UNHCR-Resettlement-Programm mehr für verletzliche afghanische Flüchtlinge in Pakistan und Irak tun. Bereits anwesende Flüchtlinge sollten ihre Angehörigen in die Schweiz nachziehen dürfen. Das fordert die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) nach der Einnahme Kabuls durch die radikalislamischen Taliban.
Der Bundesrat könne bei einer humanitären Notlage zusätzlich zu den festgelegten Kontingenten des Uno-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR) Menschen aufnehmen. Das schreibt die Flüchtlingshilfe am Montag.
Humanitäre Visa gehören nicht zu Kontingent
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten rechne die 200 Mitarbeiter des Deza-Büros in Kabul zu dem Kontingent von aktuell 800. Ebenso wie ihre Familienangehörigen. Sie alle würden aber aufgrund ihrer Tätigkeit für die Schweiz mittels humanitärer Visa Aufnahme finden. Sie seien deshalb Spezialfälle und könnten nicht zum Kontingent zählen.
Für abgelehnte afghanische Asylbewerberinnen und Asylbewerber verlangt die SFH zumindest eine vorläufige Aufnahme. Eine Besserung der Lage sei nicht absehbar. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) müsse darum Wiedererwägungsgesuche vertieft prüfen und gefällte Entscheide angesichts aktueller Erkenntnisse gegebenenfalls revidieren.
Der Familiennachzug dränge sich auf, weil viele Afghaninnen und Afghanen in der Schweiz in der Heimat gefährdete Angehörige hätten. Das schreibt die SFH weiter. Sie sollten mit einem humanitären Visum einreisen dürfen und ein faires Asylverfahren durchlaufen.
Aktuell sei der Zugang zu humanitären Visa wegen des Fehlens einer Botschaft in Afghanistan indessen kaum möglich. Viele in die Nachbarstaaten geflüchtete Afghanen könnten nicht zurück. Die Flucht in ein Nachbarland für humanitäre Visa dürfe nicht als Aufenthalt im Drittland ausgelegt werden. Den somit wären die Betroffenen nicht mehr schutzbedürftig.