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Flughafen Zürich: Südliche Gemeinden gegen neues Betriebsreglement

Der Flughafen Zürich möchte das Betriebsreglement abändern. Eine Interessengruppe wehrt sich gegen die geplanten Massnahmen.

Wegen Fluglärm: Mitarbeiter des Flughafens Zürich tragen Ohrenschützer.
Wegen Fluglärm: Mitarbeiter des Flughafens Zürich tragen Ohrenschützer. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Flughafen Zürich möchte das Betriebsreglement 2017 anpassen.
  • Die Gemeinden im Süden des Flughafens wehren sich.

Der Flughafen Zürich hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Anpassungen des Betriebsreglements 2017 beantragt. Umgesetzt werden sollen diverse Massnahmen zur Erhöhung der Kapazitäten und der Sicherheit, unter anderem Südstarts geradeaus bei Bise. Dadurch sollen zudem Verspätungen über den Tag vermindert und so die Lärmsituation in der Nacht verbessert werden.

Das neue Reglement bringe noch mehr Fluglärm, kritisiert die Allianz Ballungsraum Flughafen Süd. Die Änderungen würden nur dem Kapazitätsausbau dienen, so der Vorwurf. Die betroffenen Gemeinden haben deshalb Einsprache gegen das neue Reglement erhoben.

Südliche Bevölkerung klar dagegen

«Es ist unverständlich, dass immer mehr Flugbewegungen über eines der am schnellsten wachsenden Entwicklungsgebiete im Kanton Zürich führen», heisst es in der Mitteilung. Durch die geplanten Massnahmen seien über 70'000 Personen in Opfikon, Seebach, Oerlikon und Affoltern neu dem Fluglärm ausgesetzt. Genauso würde die Gemeinde Dietlikon sowie die Zürcher Innenstadt noch stärker belastet.

Damit verspiele sich der Flughafen den Rückhalt der südlichen Bevölkerung. Ohne diese könne der Betrieb nicht erfolgreich sein.

Grünes Licht von Region Ost

Die Behördenorganisation Region Ost hingegen ist mit den vorgesehenen Anpassungen des Betriebsreglements zufrieden. «Da keine neuen Gebiete belärmt werden, reichen wir keine Einsprache gegen das Betriebsreglement 2017 ein», teilen sie mit. Es handle sich lediglich um eine Verschiebung der Gebiete mit Lärmüberschreitungen.

Wichtig sei für sie, dass sämtliche Änderungen im Betriebsreglement dazu genutzt werden, Verspätungen abzubauen. Erst danach sollen zusätzliche Kapazitäten aufgebaut werden dürfen.

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