Für den Flughafen Zürich gilt bald neues Betriebsreglement

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Kloten,

Das neue Betriebsreglement 2017 und die neuen Fluglärmberechnungen für den Flughafen Zürich in der Nacht werden ab nächster Woche öffentlich aufgelegt.

Der Flughafen Zürich.
Der Flughafen Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das zuständige Bundesamt legt ein neues Reglement für den Klotener Flughafen auf.
  • Dabei soll aus Lärmschutzgründen die Routen neu gesetzt werden.

Ende Juli hatte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) Massnahmen gegen den Fluglärm beim Flughafen Zürich in Kloten ZH in der Nacht angeordnet. Zugleich hatte das Bazl aber auch in Aussicht gestellt, die Lärmbelastungen in der Nacht nochmals neu zu prüfen. Dies, weil die bestehenden Berechnungen aus dem Jahr 2003 basieren und Prognosen enthalten bis 2010. Die neuen Berechnungen, die nun aufgelegt werden, erstrecken sich auf den Zeitraum bis 2030.

Mit der erneuten Prüfung will das Bazl dem Flughafen Zürich Entwicklungen ermöglichen, welche im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) sowie im luftfahrtpolitischen Bericht enthalten sind, wie es in der Mitteilung vom Dienstag mitteilte. Gemäss aktueller Regelung darf der Flughafen Zürich sein Angebot in der Nacht vorerst nicht ausbauen. Er sieht darin seine Entwicklungsmöglichkeiten beschnitten.

Anpassungen bei den Routen

Im Zentrum des neuen Betriebsreglements stehen weiter Anpassungen bei den Routen. Die Abflugrouten im Westen des Flughafens sollen entflechtet werden. Zudem gibt es ein neues Konzept bei Bise mit Starts in Richtung Süden geradeaus sowie die erweiterte Linkskurve bei Starts von der Piste 16 in Richtung Westen.

Mit dem Betriebsreglement wurde auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt. Aufgrund der für das Jahr 2013 erstellten Verkehrsprognose nimmt die Belastung geringfügig zu.

Das Betriebsreglement wird im Kanton Zürich öffentlich aufgelegt. Die neuen Lärmberechnungen für die Nacht werden zusätzlich auch in Schaffhausen aufgelegt, da dort eine Gemeinde direkt betroffen ist. Zudem lädt das Bazl die Kantone Aargau, Schaffhausen, St.Gallen, Thurgau und Zürich ein zur Stellungnahme. Die Einsprachefrist dauert bis zum 2. Oktober.

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