Fluglotse nach Beinahe-Kollision freigesprochen
Ein 49-jähriger Fluglotse ist vom Zürcher Obergericht freigesprochen worden. Ihm wurde fahrlässige Störung des öffentlichen Verkehrs vorgeworfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Im August 2012 kamen sich beim Flughafen Zürich zwei Flugzeuge gefährlich nahe.
- Das Zürcher Obergericht hat den im Einsatz stehenden Fluglotsen freigesprochen.
Das Zürcher Obergericht hat am Freitag einen Fluglotsen vom Vorwurf der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs freigesprochen. Der 49-Jährige war angeklagt, weil er den Flugverkehr nicht genügend im Auge gehabt und eine Beinahe-Kollision verursacht haben soll.
Der Staatsanwalt hatte für den Zwischenfall eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten gefordert, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt kann es noch ans Bundesgericht weiterziehen.
Der Vorfall ist schon bald zehn Jahre her. Am 22. August 2012 kamen sich beim Flughafen Zürich ein Sportflugzeug und eine mit drei Crewmitgliedern und 15 Passagieren besetzte Saab 2000 der Darwin Airlines gefährlich nahe.
Niemand verletzt
Die Sportmaschine flog in einem 90-Grad-Winkel direkt auf die Saab-Maschine zu und drehte erst im letzten Moment scharf ab. Der Pilot sah durchs Cockpitfenster, wie die Sportmaschine direkt auf ihn zusteuerte.
Der Lotse argumentierte, für ihn sei klar gewesen, dass die Maschinen aneinander vorbeigehen würden. Als er gemerkt habe, dass es trotzdem eng werde, habe er angemessen reagiert und die Sportmaschine angewiesen, steil rechts abzudrehen.
Das Manöver verlief glimpflich, verletzt wurde niemand. Der Saab-Pilot bezeichnete es im Nachhinein aber als den «kritischsten Moment meiner vierzig Jahre dauernden Karriere». Er entschied sich deshalb, den Vorfall zu melden, was das Verfahren auslöste.