Gericht

Ex-Sektenmitglied in Zürich wegen sexueller Übergriffe vor Gericht

Keystone-SDA
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Zürich,

Ein Ex-Sektenmitglied steht heute in Zürich vor Gericht. Es geht um sexueller Nötigung und Ausnützung einer Notlage.

Nötigung
Ein Ex-Sektenmitglied steht in Zürich wegen sexueller Nötigung vor Gericht. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ex-Sektenmitglied muss sich am Freitag vor einem Zürcher Gericht verantworten.
  • Er soll Methoden aus der Sekte angewendet haben, um Frauen gefügig zu machen.
  • Das Verfahren wird abgekürzt durchgeführt.

Ein Ex-Mitglied einer Sekte muss sich heute Freitag in Zürich wegen sexueller Nötigung und Ausnützung einer Notlage verantworten. Laut Anklage wendete der 51-Jährige Methoden an, die er aus der Sekte kannte, um sich Frauen gefügig zu machen.

Der Beschuldigte wuchs in einer Sekte auf, in der er mit sexueller Freizügigkeit und sexuellen Übergriffen konfrontiert war, heisst es in der Anklageschrift. Zwar verliess der Neuseeländer die Sekte, doch behielt er einiges davon bei.

In einer von ihm gegründeten Band nahm der 51-Jährige ab 2014 demnach eine dominante Rolle ein. Weibliche Bandmitglieder nötigte er zu sexuellen Handlungen oder schrie sie in «yelling sessions» bis zu fünf Stunden lang an.

Eine der Frauen war selber Mitglied der Sekte. Sie war vom Beschuldigten finanziell abhängig und war wegen ihres Hintergrunds für die Art der Führung durch den 51-Jährigen empfänglich, wie es in der Anklageschrift heisst. Sie setzte sich bis 2020 dem Beschuldigten aus.

Beschuldigter grundsätzlich geständig

Eine zweite Frau wurde vom Versprechen einer Welttournee angelockt. Von 2020 bis 2022 fügte auch sie sich den Wünschen des «spirituellen Oberhaupts». Dieser bezeichnete Sex mit ihm als religiösen Akt. Auch diese Frau war finanziell und spirituell von ihm abhängig.

Das Verfahren wird abgekürzt durchgeführt. Der Beschuldigte ist also grundsätzlich geständig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben sich auf einen Urteilsvorschlag von 36 Monaten Freiheitsstrafe geeinigt. Sechs Monate davon soll er absitzen.

Zudem soll das Gericht eine Landesverweisung von acht Jahren und ein fünfjähriges Kontaktverbot zu den beiden Frauen aussprechen.

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