Die Bundesanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten für einen IS-Anhänger (25). Er soll auf Social Media Gewalt-Propaganda verbreitet haben.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona muss sich mit einem einschlägig vorbestraften Syrien-Rückkehrer befassen. (Archivbild)
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona muss sich mit einem einschlägig vorbestraften Syrien-Rückkehrer befassen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 25-jähriger IS-Rückkehrer soll für 55 Monate ins Gefängnis.
  • Er soll online Gewalt-Propaganda verbreitet und andere Personen angeworben haben.
  • Die Bundesanwaltschaft fordert daher eine lange Freiheitsstrafe.
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Die Bundesanwaltschaft (BA) fordert für einen 25-Jährigen wegen Widerhandlungen gegen das IS-Gesetz und Gewaltdarstellungen eine Freiheitsstrafe von 55 Monaten. Beim Angeklagten handelt es sich um einen einschlägig vorbestraften Syrien-Rückkehrer.

Laut BA hat der Angeklagte auf mehrfache Weise gegen das IS-Gesetz verstossen. Er wird beschuldigt, im Winterthurer Salafisten-Kreis als anerkannter Syrien-Rückkehrer andere Personen für die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeworben zu haben.

Propaganda-Videos verbreitet

Dabei habe er einen grosses Engagement gezeigt und Propaganda-Videos auf Social Media-Kanälen verbreitet. Zudem habe der Angeklagte in drei Fällen Gewaltdarstellungen beschafft und anderen zugänglich gemacht.

Durch Überwachungsmassnahmen kam ans Licht, dass der 25-Jährige einen Unfall vortäuschte. So bezog er ungerechtfertigt Leistungen der Unfallversicherung von fast 16'000 Franken. Vor Gericht distanzierte sich der Angeklagte nicht von der IS-Ideologie.

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