Freispruch für Basler Polizist vor dem Appellationsgericht
Das Basler Appellationsgericht hat das Urteil gegen einen Polizisten aufgehoben und seine Berufung gutgeheissen.
Das Basler Appellationsgericht hat am Mittwoch ein Urteil des Strafgerichts vom Juli 2023 aufgehoben und die Berufung des Polizisten gutgeheissen. Das Appellationsgericht sah keine Beweise dafür, dass der heute 30-jährige Polizist am 8. Juni 2021 einen Einbrecher in einem Quartierladen im St. Johann bei der Festnahme mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte.
«Niemand hat etwas gesehen und kann bezeugen, dass es Faustschläge gegeben hat», sagte Gerichtspräsidentin Eva Christ bei der Urteilsverkündung. Der Polizist räumte vor Gericht ein, dass er den Einbrecher «mit flacher Hand» geschlagen habe. Er habe dies so in der Polizeischule gelernt.
Es habe sich um «Ablenkungs- und Destabilisierungsschläge» gehandelt. «Die Gewalt war in meinen Augen nötig und verhältnismässig. Es war Notwehr», sagte der Polizist.
Einbrecher erlitt Hautunterblutung als er sich wehrte
Der Einbrecher habe sich massiv gewehrt und ihn und seinen Kollegen geschlagen. Der Einbrecher erlitt gemäss Gutachten unterhalb seines linken Augenlids eine starke Hautunterblutung und eine Schwellung sowie weitere oberflächliche Verletzungen.
Den Stein ins Rollen gebracht hat ein anderer Polizist nach Aussagen eines beim Einsatz involvierten Polizisten. Letzter sagte als Zeuge vor dem Appellationsgericht aus, gab jedoch immer wieder an, sich an nichts erinnern zu können.
Strafbefehl und Berufungsprozess
Der Polizist, der momentan im Innendienst arbeitet, erhielt im September 2022 einen Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung und Amtsmissbrauchs. Der zweifache Familienvater wurde gemäss der «Basler Zeitung» zu einer bedingten Geldstrafe von 16'900 und einer Busse von 1200 Franken verurteilt.
Das Strafgericht bestätigte den Entscheid im Juli 2023 im Grundsatz und der Polizist zog das Urteil weiter.