Freispruch für St. Galler Nationalrat Thomas Ammann

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Stadt St. Gallen,

Thomas Ammann soll das Amtsgeheimnis verletz haben, so der Vorwurf. Das St. Galler Kantonsgericht sprach ihn nun frei.

Thomas Ammann beim Bundeshaus.
Thomas Ammann hat das Amtsgeheimnis nicht verletzt. Zu diesem Schluss kommt das St. Galler Kantonsgericht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das St. Galler Kantonsgericht hat den CVP-Nationalrat Thomas Ammann freigesprochen.
  • Ammann wurde vorgeworfen, 2015 verlässliche Informationen verbreitet zu haben.

Der St. Galler CVP-Nationalrat Thomas Ammann ist heute Montag vom St. Galler Kantonsgericht vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen worden. Es ging um die Zeit, als er noch als Gemeindepräsident in Rüthi SG tätig war. Schon die Vorinstanz hatte ihn entlastet.

Ammann wurde vorgeworfen, im Juni 2015 als Gemeindepräsident Informationen des Gemeinderats an einen Dritten weitergeben zu haben. Dadurch soll er eine Amtsgeheimnisverletzung begangen haben. Das Kreisgericht Rheintal sprach ihn am 15. Januar 2018 frei.

Vor dem Kantonsgericht verlangte der Privatkläger einen Schuldspruch. Der Politiker, der 2016 als Gemeindepräsident zurücktrat, aber auch die Staatsanwaltschaft, beantragten die Abweisung der Berufung.

Entscheid des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hatte vor dem ersten Verfahren einen Entscheid der Anklagekammer korrigiert und das Verfahren gegen Ammann zugelassen. Es könne nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass das Amtsgeheimnis nicht verletzt worden sei.

Auslöser des Falls waren Auseinandersetzungen um den geplanten Bau einer Stressklinik in Rüthi. Zu den Einsprechern gegen das Vorhaben gehörte ein Gemeindeangestellter. In der Folge ging es um die Frage, ob gegen diesen Angestellten ein Disziplinarverfahren durchgeführt wird. Den Entscheid dazu – kein Verfahren – hatte Ammann auch einer Drittperson in einem Mail mitgeteilt.

Er habe keine Amtsgeheimnisverletzung begangen, sagte Ammann am Montagnachmittag vor Gericht. In diesem Fall habe es kein Geheimhaltungsinteresse gegeben.

Eine amtliche Angelegenheit

Bei der Prüfung der Eröffnung eines Disziplinarverfahrens handle es sich um eine amtliche Angelegenheit, sagte der Anwalt des Privatklägers. Der Gemeindepräsident wäre darüber zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Information sei nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Auch ein positiver Bescheid unterliege dem Amtsgeheimnis.

Bei der Anklage sei gar viel «durcheinandergekommen», er komme sich vor «wie im juristischen Wolkenkuckuckshausen», sagte der Verteidiger des früheren Gemeindepräsidenten. Über zahlreiche Verwaltungsverfahren werde öffentlich informiert. Der Anwalt verwies unter anderem auf die aktuelle Spesenaffäre an der HSG, bei der Disziplinarverfahren gegen Dozenten bekanntgegeben worden seien.

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