Auch Bürgergemeinden, die eine Fusion erwägen, werden zukünftig einen Abklärungsbeitrag vom Kanton Bern erhalten.
Grosser Rat
Grosser Rat in Bern. (Symbolbild) - Keystone

Auch Burgergemeinden, welche eine Fusion ins Auge fassen, erhalten künftig einen Abklärungsbeitrag des Kantons Bern. Das hat der Grosse Rat am Dienstag in der zweiten Lesung des totalrevidierten Gemeindefusionsgesetzes beschlossen.

Mit der Gesetzesänderung will der Kanton in erster Linie die Zusammenschlüsse von politischen Gemeinden gezielter fördern. Offen war noch, in welchem Ausmass künftig fusionswillige Burgergemeinden und burgerliche Korporationen unterstützt werden sollen.

Finanzielle Unterstützung für Fusionsabklärungen

Schon bisher stand ihnen das Beratungsangebot des Kantons offen. Neu kommt eine finanzielle Unterstützung für die Fusionsabklärung hinzu. Weitergehende Unterstützungsbeiträge sind nicht vorgesehen.

Burgergemeinden übernähmen wichtige Funktionen, die auch dem Allgemeinwohl zugute kämen, sagte Kommissionssprecherin Sarah Gabi Schönenberger (SP). Eine Antragsflut sei nicht zu erwarten, die finanziellen Auswirkungen dürften daher überschaubar sein.

evi allemann erneut
Auch Evi Allemann war der Meinung von Sarah Gabi Schönenberger (SP). - keystone

So sah es auch Regierungspräsidentin Evi Allemann (SP). Bislang gebe es bei den burgerlichen Körperschaften nur eine sehr geringe Reformtätigkeit. Eine Anschubfinanzierung koste den Kanton nicht viel, könne aber viel auslösen.

Das Gemeindefusionsgesetz wurde in zweiter Lesung mit 147 zu 6 Stimmen verabschiedet.

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